Der Bundesrat wird morgen,  Freitag, 8. Juli 2016, über eine Änderung der Anreizregulierungsverordnung

VKU-Hautgeschäftsführerin Katherina Reiche:
VKU-Hautgeschäftsführerin Katherina Reiche:

(ARegV) entscheiden. Mit dieser Neuregelung sollen Leitlinien und Investitionsanreize für den Umbau regionaler Stromnetze zu Verteilebenen von grüner Energie werden. (Wir berichteten gestern, Mittwoch 06.Juli,  über den gemeinsamen Appell vonbne und vzbv: Verbraucher bei Energie nicht mit noch mehr Milliarden belasten, s. unten) 

„Der vorliegende Verordnungsvorschlag der Bundesregierung verfehlt das Ziel, Investitionen auszulösen und die Energiewende durch intelligenten Leitungsausbau  erfolgreich zu gestalten. Der Netzausbau und der Zubau von Erneuerbare-Energien-Anlagen müssten dringend harmonisiert werden. Die vorliegenden Pläne bewirken eher das Gegenteil“, betont  Katherina Reiche, Hauptgeschäftsführerin der Verbandes kommunaler Unternehmen (VKU), der die meisten der rund 900 Verteilnetzbetreiber vertritt, in einer Presseerklärung. „Deswegen unterstützen wir die Bundesländer bei ihrem Vorhaben, die Investitionsbedingungen für Verteilnetze durch gezielte Änderungsanträge zu verbessern. Ohne intelligente, leistungsfähige Verteilnetze keine Energiewende,“so Reiche.

25.03.16 Pfeil für Text Bereits der Wirtschaftsausschuss des Bundesrates…

hatte mit seinen Beschlüssen zu angemessenen Effizienzvorgaben und zu einer deutlicheren Begrenzung der Verluste aus dem Wegfall des Sockeleffektes klare und richtige Zeichen gesetzt, stellt der VKU in seiner Erklärung dazu fest.

Und  Reiche konstatiert: „Die Zustimmung des Bundesrates zu diesen Änderungsanträgen ist entscheidend, weil die Stromverteilnetze die Kapillaren der deutschen Energieversorgung sind. In sie werden 97 Prozent der erneuerbaren Energien eingespeist. Ohne Investitionen in den Ausbau der Verteilnetze wird es immer öfter zu Eingriffen ins Netz kommen. Erneuerbare-Energien-Anlagen werden gedrosselt. Kraftwerke müssen kurzfristig anlaufen, um das Netz zu stabilisieren. Die Kosten für diese Eingriffe lagen 2015 bei rund einer Milliarde Euro. Tendenz: stark steigend.“

 

Netzinnovationen
Netzinnovationen

Die von der zuständigen Regulierungsperiode kolportierten Mehrkosten von 3,5 Milliarden Euro bis 2028 seien keine Zusatzrenditen der Netzbetreiber auf Kosten von Haushalten und Unternehmen, so Reiche. „Es geht hier bestenfalls um Schadensbegrenzung: Netzbetreibern sind in der Vergangenheit bei jeder Investition durch die verzögerte Anerkennung der Kosten Verluste entstanden. Der sogenannte “Sockeleffekt” dient lediglich dem Ausgleich. Selbst mit der vom Bundesrat vorgeschlagenen Verlängerung der Übergangsregelung bleiben die Netzbetreiber immer noch auf rund zwei Drittel dieser Verluste sitzen. Vertrauensschutz muss auch für Investitionen in Verteilnetze gelten,“ erklärt die Verbandsgeschäftsführerin.

Lesen Sie dazu auch unseren Bericht: bne und vzbv: Verbraucher bei Energie nicht mit noch mehr Milliarden belasten