Abschließende Verhandlungen zwischen Bund, Bundestag und Ländern in Berlin zum Düngegesetz und zur Düngeverordnung haben gestern, Mittwoch 11.Januar zum Durchbruch beim Düngerecht und zu einer eine Reihe von Kompromissen geführt. Aus Sicht der kommunalen

Wo kommt künftig hin was bei mir hinten rauskommt? Karik. U+E
Wo kommt künftig hin was bei mir hinten rauskommt? Karik. U+E

Wasserwirtschaft ist dieser Verhandlungserfolg ein Startschuss dafür, dass die hohe Nitratbelastung im Grundwasser endlich reduziert wird, kommentierte  der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) das Ergebnis.

Übermäßiges Düngen bedroht seit Jahren zunehmend die Ressourcen für die Trinkwasserversorger. Laut VKU sind einschneidende Änderung zum bisherigen Verhandlungsstand, dass bereits ab 2018 viehintensive Betriebe mit mehr als 2,5 Großvieheinheiten je Hektar und alle gewerblichen Betriebe die Stoffstrombilanz für Stickstoff und Phosphat durchführen müssen.

25.03.16 Pfeil für TextDurch eine Bagatellgrenze sollen kleinbäuerliche Betriebe mit geringer Flächenausstattung hiervon ausgenommen werden.

Ab 2023 werden dann alle Betriebe die Stoffstrombilanz anwenden müssen.

Wie bisher vereinbart, soll die Ausgestaltung der Stoffstrombilanz im Rahmen einer gesonderten Verordnung erfolgen (Ermächtigung gemäß  § 11a des Düngegesetzes).

In den mit Nitrat belasteten Regionen (sog. rote Gebiete) müssen 25.11.14 VKUlaut, VKU-Mitteilung,  die Ländern künftig mindestens drei Maßnahmen zur Reduktion ergreifen. Der in § 13 Düngeverordnung vorgesehen Katalog an Maßnahmen wurde um fünf auf insgesamt 13 Maßnahmen erweitert. Dazu zählen Sperrfristverlängerung, Einarbeitungsfristen, Verbots- und Abstandsregelungen sowie P-Mengenreduzierung.

 Der Datenabgleich zwischen den Behörden wird ausgeweitet. Dabei sollen die Daten laut dem Kompromiss bei den Landwirtschaftsbehörden zusammengeführt werden, die dies auswerten.

 Bis zum Ende der kommenden Woche soll ein überarbeiteter Entwurf der Düngeverordnung vorgelegt werden, der die gestrigen Ergebnisse berücksichtigt. Bei den Regelungen gilt es im Blick zu halten, dass die Kreislaufwirtschaft von Bioabfällen weiterhin ermöglicht wird, zumal Komposte aus Bioabfällen kaum relevante Nitrateinträge verursachen.

Anschließend kann das Düngegesetz in der letzten Sitzungswoche im Januar abschließend im Bundestag beraten und verabschiedet werden und der Bundesrat könnte am 31. März 2017 Gesetz und Verordnung beschließen.

25.03.16 Pfeil für Text Am Montag, 16.01.2017 … 

findet wie angekündigt, eine öffentliche Anhörung des Agrarausschuss des Deutschen Bundestags zur Änderung des Düngegesetzes statt. Diese wird auch live im Parlamentsfernsehen übertragen.