Das Bundeskabinett hat gestern, Mittwoch, 11. Januar,  die ressortübergreifende “Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie – Neuauflage 2016” beschlossen. Die

Bundesumweltministerin Barbara Hendricks: "Ich nehme nur noch Gesetzesvorschläge an, bei denen die Folgen für die Umwelt geprüft sind..."
Bundesumweltministerin Barbara Hendricks: “Ich nehme nur noch Gesetzesvorschläge an, bei denen die Folgen für die Umwelt geprüft sind…”

Nachhaltigkeitsstrategie steht im Zeichen der Agenda 2030 der Vereinten Nationen (UN) für nachhaltige Entwicklung. Für die Neuauflage wurden alle 17 globalen UN-Ziele (Sustainable Development Goals, SDGs) konkretisiert. Die Strategie umfasst ein ambitioniertes Bündel an messbaren politischen Maßnahmen.

“Die Neuauflage der Nachhaltigkeitsstrategie ist ein großer Erfolg“, stellt Bundesumweltministerin Barbara Hendricks dazu fest.  „Sie ist ein klares Bekenntnis zum Schutz unseres Planeten. Mit der Strategie stellt die Bundesregierung die Weichen dafür, dass sich Deutschland bis zum Jahr 2030 zu einer der weltweit effizientesten und umweltschonendsten Volkswirtschaften entwickeln kann.”

25.03.16 Pfeil für TextDie Nachhaltigkeitsstrategie 2016 legt laut Bundesumweltministerium (BMUB) fest, mit welchen Maßnahmen die Bundesregierung den Nachhaltigkeitszielen der 2030-Agenda gerecht wird.

Bei der Neuauflage der gemeinsamen Ressortstrategie seien wichtige umwelt- und stadtentwicklungspolitische Ziele verankert worden, heißt es in der Mitteilung des BMUB dazu.

In den kommenden 15 Jahren soll unter anderem die Qualität von Fließ- und Küstengewässern verbessert, Luftbelastungen vermindert oder auch das Angebot von nachhaltigen Produkten gesteigert werden. Die Strategie verfestigt zudem die Nachhaltigkeitspolitik innerhalb der Bundesregierung und die Zusammenarbeit mit den relevanten Akteuren aus Zivilgesellschaft, Wirtschaft und Wissenschaft.

25.03.16 Pfeil für TextBundesministerin Hendricks begrüßte, dass die Bundesregierung gestern zugleich den Entwurf des Lohngleichheitsgesetzes beschlossen hat. Dieses Gesetz ist Teil des Maßnahmenpakets zur Umsetzung des in der 2030-Agenda enthaltenen Nachhaltigkeitsziels (SDG) zur Geschlechtergleichstellung.

Das BMUB will die Umsetzung der Nachhaltigkeitsstrategie durch einen kontinuierlichen Dialog mit den gesellschaftlichen Gruppen begleiten.