Steuererleichterung für Erdgas als Kraftstoff verlängert
Das Bundeskabinett hat gestern, Mittwoch 15.Februar, die Verlängerung der Steuererleichterung für Erdgas und
Biomethan als Kraftstoff als Kraftstoff (CNG) bis zum Jahr 2026 beschlossen.
Mit seiner Entscheidung habe das Bundeskabinett eine Perspektive für die dringend notwendige Planungssicherheit im Markt für komprimiertes Erdgas (Compressed Natural Gas, CNG) und Flüssigerdgas (Liquefied Natural Gas, LNG) über 2018 hinaus geschaffen, kommentiert die von der Deutschen Energie-Agentur (dena) koordinierte Initiative Erdgasmobilität und die LNG-Taskforce. Nun sollten Parlament und Bundesrat das Energiesteuergesetz zügig beschließen, um für weitere Investitionen in den Markt für alternative Kraftstoffe zu sorgen. fordert die Initiative.
Die Fortschreibung der bisherigen Steuererleichterung war bereits im Koalitionsvertrag festgeschrieben worden, wurde aber erst jetzt beschlossen.
Schreibe einen Kommentar