EU-Emissionshandel: Reform weiter vorangetrieben …
Die EU-Mitgliedstaaten haben sich gestern Dienstag 28.Februar, im Umweltrat auf eine gemeinsame Position zur Reform des Emissionshandels verständigt. Das
Bundesumwelt-ministerium (BMUB) betont dazu heute, 01.März, Berlin habe in harten Verhandlungen bei zwei Kernforderungen einiges erreicht.
„Erstens ist es gelungen, die Klimaschutzwirkung des Emissionshandels deutlich zu stärken“ stellt Bundesumweltministerin Barbara Hendricks fest und betont: „ Investitionen in den Klimaschutz werden damit attraktiver.“ Die Zeit der dramatischen Zertifikats-Überschüsse sei bald vorbei, ist sich die Ministerin sicher und bilanziert weiter:
„ Zweitens haben wir es geschafft, die europäische Industrie vor unfairem Wettbewerb zu schützen. Denn dem Klimaschutz wäre nicht gedient, wenn unsere europäische Industrie künftig anderswo genauso oder noch CO2-intensiver produzieren würde. Beides ist eine gute Grundlage für die anstehenden Verhandlungen mit dem europäischen Parlament.”
Die Klimaschutzwirkung des Emissionshandels wird aus Sicht des BMUB gemäß der Position des Rates gestärkt:
Es sollen doppelt so viele überschüssige Zertifikate in die Reserve verschoben und damit dem Markt entzogen werden. Neu ist demnach auch, dass die Reserve nach oben begrenzt wird – oberhalb einer bestimmten Grenze werden CO2-Zertifikate dauerhaft gelöscht.
Die Folge sei, so das BMUB, dass es am Markt früher Knappheit gebe und sich Investitionen in den Klimaschutz eher lohnen. Marktteilnehmer könnten angesichts der Löschung von Zertifikaten damit rechnen, dass derart große Überschüsse wie in der Vergangenheit künftig nicht mehr auftreten werden, prognostiziert das Ministerium.
Die Industrie, die im internationalen Wettbewerb stehe, werde so effektiv geschützt.
Der Anteil der Zertifikate, die kostenlos zugeteilt werden, kann um bis zu zwei Prozent steigen, um den sogenannten Korrekturfaktor zu vermeiden.
Bei den Emissions-Benchmarks für einzelne Branchen werden die technischen Fortschritte künftig realistischer abgebildet. Die jährliche Mindestreduktion beträgt nach Rats-Position 0,2 Prozent.
„Entschieden ist noch nichts“, stellt das BMUB abschließend auch fest. Die EU-Ratspräsidentschaft (derzeit Malta) werde nun auf dieser Grundlage mit dem Europäischen Parlament über die Reform verhandeln.
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