Die Diskussion über die Zukunft der Urananreicherungsanlage Gronau spitzt sich in jeder Hinsicht gegenwärtig zu, hatten wir heute, Mittwoch 01. März bereits berichtet: Urananlage Gronau: Erneuter Anlauf zur Stilllegung…? (s. unten). Viele, wie die Anti-Atom-Initiativen  und die NRW-Landesregierung wollen , dass sie geschlossen wird. Andere, wie die

Bundesumweltministerin Barbara Hendricks:
Bundesumweltministerin Barbara Hendricks: Wir geben ein Rechtsgutachten in Auftrag …

Bundesregierung,  lange  nicht. Bundesumweltministerin Barbara Hendricks hat erst kürzlich erklärt, dafür gebe es keine Mehrheit in der Bundesregierung. Ändert sich jetzt ihre Haltung. Ein Rechtsgutachten soll die Möglichkeit einer Stilllegung prüfen. Das jedenfalls hat das NRW-Umweltministerium Umwelt – und Energie-Report mitgeteilt (U+E) Wir haben auch beim Bundesumweltministerium nachgefragt, ob eine Stellungnahme dazu vorliege, wie bereits in unserem oben erwähnten Bericht geschrieben. Nun haben wir vom BMUB eine Antwort erhalten. Pfiffig wie die Kollegen  im  Pressereferat des BMUB sind haben sie sich selbst gleich verständliche Fragen gestellt und die Antworten auch mitgeliefert . Wir geben hier Fragen und Antworten im Original wieder:

Frage:   Plant das Bundesumweltministerium ein erneutes Rechtsgutachten zur Schließung der Urenco?

Antwort: Wir können bestätigen, dass das BMUB ein Rechtsgutachten in Auftrag geben wird, das die rechtlichen Rahmenbedingungen für eine rechtssichere Stilllegung der Urananreicherungsanlage Gronau untersuchen soll.

 Frage :  Wenn ja, aus welchem Grund strebt das BMUB diesen Schritt erneut an? 2013 wurde ein entsprechendes Gutachten auf Landesebene angefertigt, welches die Schließung als rechtlich nicht durchsetzbar ansah. Was hat sich geändert?

Bundesumweltministerin Barbara Hendricks:
Bundesumweltministerin Barbara Hendricks: Wie und unter welchen Randbedingungen kann’s gehen …?

Antwort: Für die Genehmigung und Aufsicht über die Urananreicherungsanlage Gronau ist das Wirtschaftsministerium in NRW zuständig. Nach Kenntnis des BMUB hatte das von NRW in Auftrag gegebene Gutachten die Frage zum Gegenstand, ob auf Basis des geltenden Atomrechts atomaufsichtliche oder genehmigungsrechtliche Möglichkeiten zur Stilllegung der Urananreicherungsanlage Gronau bestehen.

25.03.16 Pfeil für TextDas vom BMUB beabsichtigte Rechtsgutachten soll demgegenüber der Frage nachgehen, unter welchen Randbedingungen der Gesetzgeber durch gesetzgeberische Entscheidung den Betrieb der Urananreicherungsanlage in Gronau beenden kann.

 Frage:    Wie ist der Ablauf der Prüfung? Zu wann soll ein Ergebnis vorliegen?

Antwort: Die Erarbeitung des Gutachtens ist sehr umfangreich und wird sich einige Monate hinziehen. Erste Ergebnisse können frühestens im Mai 2017 vorliegen.

Lesen Sie dazu auch unseren Bericht: Urananlage Gronau: Erneuter Anlauf zur Stilllegung…?