Die Bundesnetzagentur hat am Donnerstag vergangener Woche, 13. April, die Zuschläge in der ersten Ausschreibung für die Netzanbindung und Vergütung für bestehende Offshore-Windparkprojekte erteilt. „Mit 0,44 ct/kWh liegt der durchschnittliche gewichtete

Sitz der Bundesnetzagentur in Bonn
Sitz der Bundesnetzagentur in Bonn

Zuschlagswert weit unterhalb der Erwartungen. Das Ausschreibungsverfahren hat demnach mittel- und langfristige Kostensenkungspotenziale freigesetzt, die zu einer in diesem Umfang nicht erwarteten Senkung der Förderung führen werden“, erläuterte Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur, das Ausschreibungsergebnis.

Damit, so Homann stelle die Offshore-Windenergie  ihre Wettbewerbsfähigkeit mit Nachdruck unter Beweis. „Dies ist erfreulich für alle Stromverbraucher, die über die EEG-Umlage die Förderung der Erneuerbaren Energien mitfinanzieren“, konstatierte Homann und war sich zugleich nicht sicher, ob sich so niedrige Zuschlagswerte in der nächsten Ausschreibung wiederholen werden.

Projekte liegen alle in der Nordsee

Unter Berücksichtigung des Ausschreibungsvolumens von 1.550 Megawatt und der möglichen Netzanschlüsse erhielten vier Gebote den Zuschlag mit einer  insgesamten Gebotsmenge in Höhe von  1.490 Megawatt. Diese Projekte liegen alle in der Nordsee.

Das verfügbare Ausschreibungsvolumen wird durch die Projekte nahezu ausgeschöpft, stellte die Agentur in ihrer Mitteilung dazu

Präsident Bundesnetzagentur Jochen Homann:
Präsident Bundesnetzagentur Jochen Homann: Senkung der Fördersätze in dem Ausmaß nicht erwartet …

fest. Der durchschnittliche Zuschlagswert beträgt demnach 0,44 ct/kWh. Der niedrigste Gebotswert beträgt 0,00 ct/kWh. Der höchste Gebotswert, der noch einen Zuschlag erhalten hat, liegt bei 6,00 ct/kWh.

Weitere Kostensenkungen erwartet

In dem Ergebnis zeige sich die sehr hohe Wettbewerbsintensität der Offshore-Branche in dieser Runde, stellte die Agentur fest. Teilnahmeberechtigt in den beiden Ausschreibungen 2017 und 2018 sind Projekte in der Nord- und Ostsee mit einem Umfang von insgesamt rund 6.000 Megawatt bis 7.000 Megawatt, ausgeschrieben werden in den beiden Runden insgesamt 3.100 Megawatt.

Da in die Entwicklung der Projekte bereits Investitionen geflossen sind, stehen die Investoren vor der Frage, wie sie die bereits getätigten Investitionen bei ihren Kalkulationen berücksichtigen. Auch können die Projektträger nach Darstellung der Agentur  davon ausgehen, dass bis zur Inbetriebnahme der Anlagen in den Jahren bis 2025 noch weitere erhebliche Kostensenkungen erreicht werden.

25.03.16 Pfeil für TextProjekte erhalten mit dem Zuschlag nicht nur einen Anspruch auf die EEG-Förderung, sondern auch einen – vom Stromverbraucher über die Netzentgelte finanzierten – Netzanschluss und die Möglichkeit, ihren Windpark über 25 Jahre zu betreiben. Auch darin steckt nach Darstellung der Bundesnetzagentur eine erhebliche Förderung.

April 2018 geht es weiter …

Die zweite Ausschreibung für bestehende Offshore-Windparkprojekte erfolgt am 1. April 2018. Das

im April 2018 wird weiter gefördert ...Bild  U+E
im April 2018 wird weiter gefördert …Bild U+E

Ausschreibungs-volumen beträgt wie in der ersten Ausschreibung 1.550 Megawatt zuzüglich der 60 Megawatt, die in der ersten Ausschreibung nicht bezuschlagt worden sind. Damit liegt das Ausschreibungs-volumen in der zweiten Ausschreibung insgesamt bei 1.610 Megawatt.

Davon sind nach dem Windenergie-auf-See-Gesetz mindestens 500 Megawatt Offshore-Windparks in der Ostsee zuzuschlagen. Projekte, die in der jetzt abgeschlossenen Ausschreibung keinen Zuschlag erhalten haben, können sich an der zweiten Ausschreibung erneut beteiligen.