Der förmliche Antrag der EU-Kommission an die Mitglieder des  EU-Ministerrats ein Verhandlungsmandat holen, um beim geplanten Bau der Russenpipeline Nord-Stream 2, kräftig mitverhandeln zu können ist bei der Bundesregierung bis heute, 14. Juni, noch nicht

EU-Kommission: Sie will  bei Nord-Stream 2 kräftig mitverhandeln
EU-Kommission: Sie will bei Nord-Stream 2 kräftig mitverhandeln

eingetroffen. Schon jetzt wird aber deutlich, dass die Bundesregierung in einer Stellungnahme dazu ihre bisherige Auffassung wohl nicht ändern wird. Sie ist aber durch die Bundesnetzagentur, Bonn,  aber bereits im März in einem ausführlichen Schreiben an die Kommission klar umrissen worden. Wir geben hier die Stellungnahme in Auszügen wieder.

Die neue, geplante  Pipeline um die es geht, Nord-Stream 2  soll  das Gas des russischen Gasgiganten Gazprom aus Russland direkt nach Deutschland transportieren. (Wir haben in den letzten Tagen mehrfach über die aktuellen Entwicklungen berichtet. Heute, Mittwoch, 14. Juni haben wir unter dem Titel: Hinter den Kulissen: Wirbel um Russland-Gas.)

Die Bundesnetzagentur mit Sitz in Bonn vertritt  in  ihrem Schreiben vom 03. März des Jahres an die Kommission in der Frage , ob hier die Mitwirkung der Kommission  in Form aktueller

Verhandlungsbeteiligung gefragt ist folgende Position, die sich ,soweit aktuell zu erfahren ist, nicht von der der  Bundesregierung unterscheidet.

„ Was die Nord-Stream 2 unmittelbar betrifft“, schreibt da der Präsident  der Agentur,Jochen Homann,…

Sitz der Bundesnetzagentur in Bonn
Sitz der Bundesnetzagentur in Bonn

…„bin ich der Auffassung, dass diese bei wirtschaftlich-technischer Betrachtungsweise insgesamt ein Offshore-Leitungsprojekt darstellt. Eine energierechtliche Abspaltung des wenige Kilometer langen Onshore- Segmentes von dem ca 1200 km langen, die wesentlichen Investitionsmittel bindenden Offshore-Teil der Leitung  wäre ebenso künstlich wie sachwidrig.“

Und weiter schreibt Homann: „ Wie Ihnen bekannt sein dürfte, unterfallen nach Rechtsauffassung der Bundesregierung Offshore-Verbindungsleitungen aus Drittstaaten in die Europäische Union nicht den Regelungen des dritten Energiebinnenmarktpaketes, was die Regelungen zur Entflechtung einschließt.“

Homann signalisiert aber auch: „Ob eine Notwendigkeit besteht, den europäischen Rechtsrahmen weiter zu entwickeln, um für solche Projekte künftig nach europaweit einheitlichen Kriterien bestimmte  Regulierungsvorgaben  machen zu können, müsste

Präsident Bundesnetzagentur Jochen Homann:
Präsident Bundesnetzagentur Jochen Homann: “Sie werden mir gewiss zustimmen …”

letztlich  der europäische Gesetzgeber entscheiden. Sie werden mir gewiss zustimmen“, verbeugt sich Homann quasi vor seinem Briefempfänger in der Brüsseler Kommission, dass es schon der Respekt  vor dem europäischen Gesetzgeber gebieten sollte, dass sich nationale Regulierungsbehörden in diesem Kontext keine Befugnisse anmaßen sollten, hier gewissermaßen rechtsfortbildend tätig zu werden. Die Bundesnetzagentur jedenfalls würde hier eindeutig ihre Befugnisse überschreiten.“