Moskau-Gaspipeline Nord-Stream 2: Dissens zwischen EU-Kommission und Berlin ?
Der förmliche Antrag der EU-Kommission an die Mitglieder des EU-Ministerrats ein Verhandlungsmandat holen, um beim geplanten Bau der Russenpipeline Nord-Stream 2, kräftig mitverhandeln zu können ist bei der Bundesregierung bis heute, 14. Juni, noch nicht
eingetroffen. Schon jetzt wird aber deutlich, dass die Bundesregierung in einer Stellungnahme dazu ihre bisherige Auffassung wohl nicht ändern wird. Sie ist aber durch die Bundesnetzagentur, Bonn, aber bereits im März in einem ausführlichen Schreiben an die Kommission klar umrissen worden. Wir geben hier die Stellungnahme in Auszügen wieder.
Die neue, geplante Pipeline um die es geht, Nord-Stream 2 soll das Gas des russischen Gasgiganten Gazprom aus Russland direkt nach Deutschland transportieren. (Wir haben in den letzten Tagen mehrfach über die aktuellen Entwicklungen berichtet. Heute, Mittwoch, 14. Juni haben wir unter dem Titel: Hinter den Kulissen: Wirbel um Russland-Gas.)
Die Bundesnetzagentur mit Sitz in Bonn vertritt in ihrem Schreiben vom 03. März des Jahres an die Kommission in der Frage , ob hier die Mitwirkung der Kommission in Form aktueller
Verhandlungsbeteiligung gefragt ist folgende Position, die sich ,soweit aktuell zu erfahren ist, nicht von der der Bundesregierung unterscheidet.
„ Was die Nord-Stream 2 unmittelbar betrifft“, schreibt da der Präsident der Agentur,Jochen Homann,…
…„bin ich der Auffassung, dass diese bei wirtschaftlich-technischer Betrachtungsweise insgesamt ein Offshore-Leitungsprojekt darstellt. Eine energierechtliche Abspaltung des wenige Kilometer langen Onshore- Segmentes von dem ca 1200 km langen, die wesentlichen Investitionsmittel bindenden Offshore-Teil der Leitung wäre ebenso künstlich wie sachwidrig.“
Und weiter schreibt Homann: „ Wie Ihnen bekannt sein dürfte, unterfallen nach Rechtsauffassung der Bundesregierung Offshore-Verbindungsleitungen aus Drittstaaten in die Europäische Union nicht den Regelungen des dritten Energiebinnenmarktpaketes, was die Regelungen zur Entflechtung einschließt.“
Homann signalisiert aber auch: „Ob eine Notwendigkeit besteht, den europäischen Rechtsrahmen weiter zu entwickeln, um für solche Projekte künftig nach europaweit einheitlichen Kriterien bestimmte Regulierungsvorgaben machen zu können, müsste
letztlich der europäische Gesetzgeber entscheiden. Sie werden mir gewiss zustimmen“, verbeugt sich Homann quasi vor seinem Briefempfänger in der Brüsseler Kommission, dass es schon der Respekt vor dem europäischen Gesetzgeber gebieten sollte, dass sich nationale Regulierungsbehörden in diesem Kontext keine Befugnisse anmaßen sollten, hier gewissermaßen rechtsfortbildend tätig zu werden. Die Bundesnetzagentur jedenfalls würde hier eindeutig ihre Befugnisse überschreiten.“
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