Nordrhein-Westfalens Ministerpräsident Armin Laschet ignoriert weiterhin das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zur Einhaltung der Luftqualitätswerte beim Dieselabgasgift NO2, stellte  die Deutsche Umwelthilfe(DUH) gestern, 21. Juni, fest und leitete am selben Tag einen Antrag auf Zwangsvollstreckung gegen das Land NRW ein.

Nun überprüfen wir mal die Messstationen ...; Armin Laschet
Nun überprüfen wir mal die Messstationen …; Armin Laschet

Einen Tag zuvor hatten NRW-Staatskanzlei und das Landesumweltministerium unter Führung von Ursula Heinen- Esser eine Überprüfung und Überarbeitung der Luftreinhaltepläne des Landes durchzuführen.

Ziel der neuen Aktion  der Umwelthilfe ist es zu erreichen, dass  die Umsetzung des bereits ergangenen Urteils des Verwaltungsgerichts Düsseldorf im Verfahren um „Saubere Luft“ in Düsseldorf aus dem Jahr 2016 (3 K 7695/16), das durch das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. Februar 2018 (BVerwG 7 C 26.16) rechtskräftig ist, erfolgt. Mit dem jetzigen Verfahren will die DUH also saubere Luft ab spätestens 1.1.2019 gerichtlich durchsetzen Dazu, so die DUH,  führt kein Weg an Diesel-Fahrverboten vorbei. Die DUH hat nun beim Verwaltungsgericht Düsseldorf die Androhung eines Zwangsgeldes zur Vollstreckung des Urteils beantragt. Die internationale Umweltrechtsorganisation ClientEarth unterstützt Klagen für „Saubere Luft“ der DUH.

Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV) hat entschieden, gaben NRW-Staatskanzlei und das zuständige Umweltministerium nun just einen Tag vor dem Schritt der DUH,  bekannt, im Rahmen der ständigen Qualitätssicherung und methodischen Weiterentwicklung „ …eine externe Evaluation des Gesamtprozesses der Luftreinhalteplanung (LRP) innerhalb des LANUV durchzuführen.“ Zur Vorbereitung der Evaluation fand am Mittwoch, 20. Juni,  in Essen auf Einladung des LANUV ein Fachgespräch mit Expertinnen und Experten unter anderem aus Bund und Ländern, Universitäten, Verbänden sowie Kommunen und Bezirksregierungen statt.

„Das LANUV sieht sich als eine sich selbst reflektierende Organisation“, betonte der Präsident des

Die Belastung Die Belastung wird zunehmen; Thomas Delschen ;KNSY / Kniel Synnatzschke
Wir sind eine selbstreflexierende Organisation ….; Thomas Delschen ;KNSY / Kniel Synnatzschke

LANUV, Thomas Delschen, zum Auftakt des Fachgesprächs. „Nur mit diesem Selbstverständnis sind wir in der Lage, unsere Aufgaben und unsere Ziele ständig neuen Herausforderungen anzupassen. So soll mit dem Ziel, uns weiter zu entwickeln, im Rahmen der Evaluation alles in den Blick genommen werden – unsere Messsysteme, unsere Berechnungen, unsere Prozesse oder auch unsere Kommunikation.“
Die von Umweltministerin Ursula Heinen-Esser angekündigte Überprüfung der einzelnen Messstationen soll unmittelbar zu Beginn der Evaluation erfolgen. „Wir gehen davon aus, dass die Messungen korrekt sind. Sollte im Rahmen der Evaluation Anpassungsbedarf erkannt werden, wird dies im Messnetz berücksichtigt werden“, sagte Staatssekretär Heinrich Bottermann.

Es mutet ein wenig sonderbar an, dass nun ganz aktuell die Messstationen aktuell noch mal überprüft werden sollen, obwohl  die NRW-Staatskanzlei  und das Umweltministerium bestätigen, dass die Umweltministerkonferenz aktuell festgestellt hatte, dass die Aufstellung und Fortschreibung der Luftreinhaltepläne in Deutschland den rechtlichen Anforderungen der europäischen Luftqualität entspricht. Die Standortauswahl wird einer regelmäßigen Prüfung gemäß Bundes-Immissionsschutzverordnung unterzogen. Und dann erklärt Bottermann: „Den regelmäßigen Diskussionen und der öffentlichen Kritik an den Messstellen begegnen wir selbstverständlich mit größtmöglicher Transparenz und Sorgfalt“, sagte Bottermann.