Beispielsweise Strom vom Windrad nebenan. Ab dem 1. Januar 2019 ermöglicht das neue Regionalnachweisregister die Ausstellung von Regionalnachweisen für Strom aus Erneuerbaren Energien. Daraus können Endkunden sehen, dass dieser Strom in ihrer Region erzeugt wurde. – beispielsweise vom Windrad nebenan. Jeder Haushalt kann künftig somit die Energiewende vor Ort voranbringen. So zumindest stellen sich diese Entwicklung das Bundeswirtschaftsministerium (BMWI) und das Umweltbundesamt (UBA) in einer gemeinsamen Erklärung vom vergangenen Freitag, 21. Dezember, vor. bis hierhin gekommen

Der Strom aus der Region soll die Akzeptanz der Energiewende erhöhen... ... ...
Der Strom aus der Region soll die Akzeptanz der Energiewende erhöhen… … …

Der Nachweis , dass der Strom aus der Region geliefert wird, soll die Akzeptanz der Energiewende vor Ort steigern. Bei Verwendung von Regionalnachweisen dürfen Stromversorger nun in ihrer Stromkennzeichnung ausweisen, dass der von ihnen gelieferte EEG-Strom– also aus der EEG-Umlage finanzierten Strom aus erneuerbaren Energien – aus Anlagen in der Region stammt. Und: Durch das Regionalnachweissystem stellt das Umweltbundesamt (UBA) auch sicher, dass die regionale Eigenschaft einer aus erneuerbaren Energien erzeugten Kilowattstunde Strom nur einmal verkauft wird.

Die Region wird aus den Postleitzahlengebieten gebildet, die sich in einem 50-km-Umkreis um das Postleitzahlengebiet befinden, in dem der Strom verbraucht wird. Mit Hilfe des Regionalnachweisregisters können sich Anlagenbetreiber Regionalnachweise ausstellen lassen und diese mit dem Strom an Elektrizitätsversorger übertragen. Diese entwerten die Nachweise und können damit die regionale Eigenschaft des EEG-Stroms in der Stromkennzeichnung ausweisen. Durch Zahlung der EEG-Umlage, mit der die Förderung von Anlagen zur Erzeugung von Strom beispielsweise aus Sonne, Wind, Wasser und Biomasse finanziert wird, hat jede Stromverbraucherin und jeder Stromverbraucher Anteil an der Energiewende. Das kommt in der Stromkennzeichnung in dem dort ausgewiesenen EEG-Anteil („Erneuerbare Energien, finanziert aus der EEG-Umlage“) zum Ausdruck. Mit dem neuen Instrument kann dieser Anteil regional gestellt, also der gelieferte EEG-Strom aus der Region bezogen werden. Der Regionalnachweis schützt Verbraucherinnen und Verbraucher vor Doppelvermarktung und falschen Werbeversprechen.