Europas Stromsektor steht vor großen Herausforderungen. Heute, Dienstag 26. März,  sollen EU-Abgeordneten über vier Gesetzesberichte zu unterschiedlichen Aspekten der Reform des EU-Energiemarktes abstimmen. Denn, bis 2030sollen 32 Prozent des Energieverbrauchs aus erneuerbaren Quellen stammen. Eine große Herausforderung dabei ist die schwankende Stromproduktion durch Windkraft- und Fotovoltaikanlagen.

EU: Es geht darum einen echten Strommarkt zu schaffen
EU: Es geht darum einen echten Strommarkt zu schaffen …

Deutschland plant beispielsweise, den Anteil von Strom aus erneuerbaren Energien von  36 Prozent 2017 bis 2030 auf 65 Prozent zu steigern. Hier setzt das EU-Elektrizitätspaket an. Noch mal: Heute geht es  bei den  vier Gesetzesberichten darum einen  echten EU-Strommarkt  zu schaffen und Hindernisse für den grenzüberschreitenden Stromhandel zu beseitigen. Bis zu 70 Prozent des produzierten Stroms könnten dann innerhalb der EU grenzüberschreitend fließen. Das würde, aus Sicht der EU  für mehr Wettbewerb im europäischen Strommarkt sorgen und damit voraussichtlich für niedrigere Verbraucherpreise. Das Gesetzespaket soll auch die Integration erneuerbarer Energien in das Stromnetz erleichtern. In Kombination mit mehr grenzüberschreitendem Elektrizitätshandel ließen sich dann regionale Engpässe oder Überkapazitäten durch zu viel Wind oder zu wenig Sonne besser ausgleichen.

Die Stromanbieter müssten gemäß den geplanten Änderungen Verbrauchern*innen beispielsweise die Möglichkeit bieten, innerhalb von drei Wochen und ab 2026 innerhalb von 24 Stunden kostenlos den Anbieter wechseln zu können. Darüber hinaus werden sie das Recht haben, intelligente Stromzähler zur Kontrolle ihres Verbrauchs zu verwenden. Wer wechseln will, hätte dann Anspruch auf ein kostenloses Online-Tool, um schnell und transparent Preise verschiedener Anbieter vergleichen zu können. Sollte das Plenum für das Elektrizitäts-Paket stimmen, so treten die Verordnung und die Richtlinie so tritt die Richtlinie innerhalb von 20 Tagen  nach ihrer Veröffentlichung in Kraft. Die Mitgliedstaaten müssen die Richtlinie bis zum 31. Dezember 2020n in Kraft setzen.