Der überarbeitete Entwurf der Zweiten Fortschreibung des Luftreinhalteplanes (LRP) Bonn des Landes Nordrhein-Westfalen, der Anfang März vorgelegt wurde,  sieht für die Bundesstadt weiterhin keine Fahrverbote vor.

Weiterhin keine Fahrverbote ...
Weiterhin keine Fahrverbote …

Oberbürgermeister Ashok Sridharan und Verkehrsdezernent Helmut Wiesner: „Wir sehen uns in unserer Haltung und in unseren Anstrengungen für saubere Luft bestätigt“, reagierten Oberbürgermeister Ashok Sridharan und Verkehrsdezernent Helmut Wiesner prompt.  Durch die Nachrüstmaßnahmen an den Bussen der Stadtwerke Bonn und der Rhein-Sieg-Verkehrsgesellschaft, sind sich beide einig, wird die Einhaltung des Stickoxid-Grenzwertes an den bisher kritischen Emissionsmessstellen wie am Belderberg prognostiziert. An der Reuterstraße wird ein streckenbezogenes Fahrverbot selbst im Falle einer geringen Überschreitung des Grenzwerts als unverhältnismäßig angesehen.“

Ashok Sridharan und Helmut Wiesner erklären dazu weiter  sowohl ein streckenbezogenes Dieselfahrverbot für Reuterstraße als auch für Belderberg würden andere Straßen zum Teil stark belasten und zu einer Erhöhung der Gesamtfahrleistung im Stadtgebiet führen. Zu diesem Ergebnis ist die VSU GmbH gekommen. Das Ingenieurbüro hat im Auftrag der Stadt Bonn untersucht, mit welchen Ausweichverkehren durch die Fahrverbote auf den beiden Straßen zu rechnen wäre. Die Ergebnisse sind in die überarbeitete LRP-Fortschreibung eingeflossen.

Im Falle der Fahrverbotsvariante Reuterstraße plus Belderberg wäre im Bonner Stadtgebiet eine Mehrfahrleistung von circa 170.000 Kilometern täglich zu erwarten. Die Gesamtfahrleistung würde von 6,183 Millionen Kilometer auf 6,355 Millionen Kilometer am Tag steigen. Für die Fahrverbotsvariante, in der alleine die Reuterstraße gesperrt wird, betrage die Mehrfahrbelastung rund 155.000 Kilometer pro Tag.

Bei einem Dieselfahrverbot für die Reuterstraße, so die Prognose der VSU GmbH, würde aber auch

Andere Strecken würden stärker belastet ...Ashok Sridharan
Andere Strecken würden stärker belastet …Ashok Sridharan

insbesondere der Bonner Talweg als Ausweichstrecke genutzt werden. Auf dieser Ausweichstrecke würde das Verkehrsaufkommen abschnittsweise von gut 17.000 auf fast 20.000 Fahrzeuge am Tag ansteigen.

Das Ingenieurbüro , das alle eventuellen Umleitungen auf ihre Auswirkungen untersucht hat, ist zu dem Ergebnis gekommen die für das Jahr 2020 prognostizierte Einhaltung des Grenzwerts von 40 Mikrogramm/Kubikmeter Luft wieder gefährden.

Der LRP soll am 1. April 2019 in Kraft gesetzt werden, zur Zeit erhält die Öffentlichkeit seit dem 11. bis einschließlich 22. März noch einmal Gelegenheit, den überarbeiteten Entwurf mit einem aktuellen Stand auf der Internetseite der Bezirksregierung Köln unter www.bezreg-koeln.nrw.de einzusehen.

Mit Urteil vom 8. November 2018 hat das Verwaltungsgericht Köln im Verfahren der Deutschen Umwelthilfe gegen das Land Nordrhein-Westfalen entschieden, dass der Luftreinhalteplan für die Stadt Bonn zu überarbeiten ist und die Grenzwerte von Stickstoffdioxid schnellstmöglich einzuhalten sind. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Das Land Nordrhein-Westfalen hat Berufung vor dem Oberverwaltungsgericht eingelegt, daher wird es zum 1. April noch keine Fahrverbote geben

Das Oberverwaltungsgericht Münster hat die Beweisaufnahme im Berufungsverfahren zum Luftreinhalteplan Bonn für den 9. und 10. Mai 2019 terminiert. Die mündliche Verhandlung wird am 31. Juli 2019 stattfinden.