Das Bundesumweltministerium (BMU) hatte  am  vergangenen Dienstag, 24. September, Unternehmen aus der Mode-, der Elektronikgerätebranche sowie Online-Händler und Handels- und Umweltverbände zu einem Informationsaustausch geladen, um zu erfahren wie Händler mit Retouren und Überhängen umgehen und welche Mengen tatsächlich vernichtet werden. (Wir berichten heute auch an anderer Stelle darüber, s. unten)

...und welche Mengen tatsächlich vernichtet werden.   ...
… wie Händler mit Retouren und Überhängen umgehen …und welche Mengen tatsächlich vernichtet werden. …

Die Gespräche ergaben, so das BMU in einer Stellungnahme dazu, dass Retouren nur den kleineren Teil des Problems darstellen. Ladenhüter und Überhänge, aber auch fehlerhafte Verpackungen oder Etiketten, zum Beispiel im Kosmetikbereich, sind Gründe, warum intakte Waren vernichtet werden.

Zugleich gibt es Anstrengungen, Retouren und Warenüberhänge von vornherein zu vermeiden, zum Beispiel durch Normierung textiler Größen und den Einsatz von künstlicher Intelligenz. Verbände und Unternehmen beklagten einhellig, dass das Spenden gebrauchsfähiger Ware umsatzsteuerpflichtig ist beziehungsweise hierzu große Rechtsunsicherheiten bestehen. Sie betonten ebenfalls, dass sie selbst aus wirtschaftlichen Gründen daran interessiert sind, Retouren und Überhänge wieder in den Verkauf zu bringen anstatt sie zu vernichten.

Hier muss die Praxis aus Sicht des BMU, allerdings verbessert werden. Schwieriger ist der Umgang mit Waren, die nicht im Eigentum der Händler sind. In diesem Fall muss der Hersteller entscheiden, wie mit Retouren und Warenüberhängen verfahren werden soll. Besonders problematisch stellt sich dies bei direkten Lieferungen von Händlern außerhalb der EU dar.

Das BMU wertet zurzeit die Rückmeldungen von Ländern und Verbänden zum Entwurf des Kreislaufwirtschaftsgesetzes aus. Der darin vorgesehenen Obhutspflicht kommen Händler nach, wenn sie beispielsweise den Transport und die Aufbewahrung neuer Waren so gestalten, dass diese lange gebrauchstauglich bleiben. Sie soll ebenso bewirken, die Produktion von vornherein stärker an der Nachfrage auszurichten, um Überhänge bereits im Vorfeld zu vermeiden. Die Obhutspflicht umfasst zudem eine angemessene Transparenz über den Umgang mit Waren, die nicht mehr verkauft werden können.

Lesen Sie dazu auch unseren Bericht: Ressourcen dürfen nicht länger verschwendet werden