Die EEG-Umlage wird durch einen Bundeszuschuss von derzeit 6,756 ct/kWh ab Januar 2021 auf 6,5 ct/kWh abgesenkt.,  haben auch die Übertragungsnetzbetreiber , wie auch das Bundeswirtschaftsministerium (BMWI) am vergangenen Donnerstag, 15. Oktober, bekannt gegeben:

„Im Rahmen des Konjunkturprogramms zur Bewältigung der Corona-Folgen hat die Bundesregierung eine Senkung der EEG-Umlage 2021 auf 6,5 ct/kWh versprochen“, erinnerte in diesem Zusammenhang  noch einmal Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier.  Dieses Versprechen löse die Regierung nun ein  und damit werde  erstmals die EEG-Umlage durch einen Bundeszuschuss gesenkt.

Peter Altmaier: „Mir geht es dabei aber nicht nur um kurzfristige Korrekturen....!"  bild Stffen kugler
Peter Altmaier: „Mir geht es dabei aber nicht nur um kurzfristige Korrekturen….!” bild Stffen kugler

Der Minister wies ausdrücklich darauf hin, ohne diesen Zuschuss wäre es zu einem Anstieg der Umlage und damit der Strompreise gekommen.

„Mir geht es dabei aber nicht nur um kurzfristige Korrekturen. Vielmehr leiten wir einen Paradigmenwechsel ein“, konstatierte Altmaier in dem Zusammenhang und verwies darauf, dass zusätzlich zu den Mitteln aus dem  Konjunkturpaket die EEG-Umlage in den kommenden Jahren durch Einnahmen aus der neuen nationalen CO2-Bepreisung entlastet wird . „Steigen diese Einnahmen, steigen auch die Entlastungen beim Strompreis“, so der Minister.  Altmaier bestätigte damit noch mal  das, was die Bundesregierung im Klimaschutzprogramm 2030 ja bereits beschlossen hatte. „Im nächsten Schritt werden wir die Umlage 2022 auf 6 ct/kWh senken. Als Bundesminister für Wirtschaft und Energie ist es mein zentrales Anliegen, Klimaschutz und Wirtschaft miteinander zu versöhnen. Die schrittweise Absenkung der EEG-Umlage ist ein wichtiger Teil dieses Ansatzes“, fasste Altmaier zusammen.

Die EEG Umlage wird in diesem Jahr demnach erstmalig durch einen Bundeszuschuss abgesenkt. Über Einnahmen aus der nationalen CO2-Bepreisung sowie zusätzliche Haushaltsmittel in Höhe von rund 11 Mrd. Euro aus dem zweiten Nachtragshaushalt 2020 wird die EEG-Umlage in 2021 auf 6,5 ct/kWh bzw. in 2022 auf 6,0 ct/kWh begrenzt.

Durch den Bundeszuschuss soll sichergestellt werden, dass das Konto im kommenden Jahr wieder einen positiven Stand aufweisen wird. Das EEG Konto war durch die Corona-Krise und die damit verbundene sinkende Stromnachfrage sowie den Einbruch der Preise an der Strombörse bis Ende September auf ein Minus von gut 4 Mrd. Euro gesunken.

Die Übertragungsnetzbetreiber rechnen 2021 mit einem weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien um rund 5 GW. Dadurch steigt die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien um rund 3 Mrd. Kilowattstunden auf über 228 Mrd. Kilowattstunden (im Vergleich zu der Prognose der Übertragungsnetzbetreiber aus dem vergangenen Jahr für 2020).

Die EEG-Umlage wird knapp zur Hälfte von Unternehmen und zu gut einem Drittel von den privaten Haushalten bezahlt. Der Rest entfällt zum größten Teil auf öffentliche Einrichtungen.