Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) sieht sich dem Protest zahlreicher Stadtwerke und Regionalversorger ausgesetzt, die nun auch öffentlich Klage führen gegen den Minister der sich in Brüssel für den Milliarden-Deal der Energieunternehmen RWE und Eon eingemischt hatte. “Deutschland bezieht damit eine klare Position für die staatlich protegierte Bildung ‘nationaler Champions’ zugunsten von Eon und RWE und zu Lasten regionaler und lokaler Energieversorger”, kritisierte  die Hauptklägerin in dem Fusionskontrollverfahren, die Frankfurter Mainova AG.

 „Wir unterstützen die klagenden Stadtwerke ...!"  Ingbert Liebing(r.), hier bei seiner Inthronisation
„Wir unterstützen die klagenden Stadtwerke …!” Ingbert Liebing(r.), hier bei seiner Inthronisation

Aber auch der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) hatte im Verlauf des Kommissionsverfahrens seine Bedenken wegen der wettbewerblichen Auswirkung des Deals der beiden größten deutschen Energieversorger vorgebracht. Aus Sicht des Verbandes ist wichtig, dass der deutsche Gesetzgeber selbst Rahmenbedingungen setzt, damit auch zukünftig ein funktionierender Wettbewerb auf den Energiemärkten gesichert ist. In einem Statement dazu, auch gegenüber Umwelt- und Energie-Report, erklärte Ingbert Liebing, Hauptgeschäftsführer des VKU am Montag, 26. Oktober,

„Wir unterstützen die klagenden Stadtwerke und regionalen Energieversorger – unsere Mitgliedsunternehmen – auf diesem Weg. Die Sorge, die die Unternehmen umtreibt, ist nachvollziehbar und wird sicherlich auch über den Kreis der klagenden Unternehmen hinaus in der Kommunalwirtschaft geteilt. Wir sind nicht überzeugt, dass die Auflagen der Kommission tatsächlich den schweren wettbewerblichen Auswirkungen der Transaktion gerecht werden. Wir denken, dass es richtig und sinnvoll ist, dass die europäischen Gerichte sich das noch einmal genau ansehen und dann hoffentlich korrigieren.“

Unabhängig von dem laufenden rechtlichen Verfahren muss es aus Sicht des Verbandes  darüber hinaus darum gehen, das drohende wettbewerbliche Ungleichgewicht zwischen den Unternehmen im Energiemarkt ordnungspolitisch zu verhindern. Klares Ziel muss sein, so Liebing,  dass Stadtwerke und regionale Energieversorger auch zukünftig ihre wesentliche Rolle im Transformationsprozess des Energiesystems und zur Erreichung der Klimaschutzziele erfüllen können. Der Verband formulierte in seinem Statement dazu „klare Forderungen an die Politik, um der Entstehung von Marktverzerrungen zu begegnen“:

Schaffung und Sicherstellung eines „level playing field“ im wettbewerblichenEnergiemarkt

Dazu gehören die Beseitigung von Wettbewerbshindernissen im Beihilfe- und Vergaberecht sowie im Gemeindewirtschaftsrecht. Die Verpflichtung, zukünftig Daten öffentlich zur Verfügung zu stellen, muss für öffentliche und privatwirtschaftliche Energieunternehmen gleichermaßen gelten.

".„Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) von Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier ist Flickschusterei "...." ..."; , bild steffen kugler
“”… das drohende wettbewerbliche Ungleichgewicht zwischen den Unternehmen im Energiemarkt ordnungspolitisch  verhindern…! “;  bild steffen kugler . Peter Altmaier
  • Ausgewogenere Vorgaben für Vergleichsportale für mehr Transparenz und somit stärkere Berücksichtigung regionaler Wertschöpfung
    Die Neutralität und Transparenz von Vergleichsportalen bedarf einer ordnungspolitisch induzierten Festlegung von Spielregeln für Vergleichsportale. Dazu gehören Kriterien, die nicht nur auf den alleinigen Preis der Kilowattstunde, sondern auch auf die Zuordnung der Marke zu einem Energieunternehmen bzw. Konzern, auf Aspekte der regionalen Wertschöpfung und auf das ökologische oder soziale Engagement der Unternehmen abstellen.
  • Faire Regeln im Konzessionswettbewerb, um kommunale Kompetenz vor Ort zu stärken
    E.ON wird durch die Fusion der mit Abstand größte deutsche Verteilnetzbetreiber. Im zukünftigen Wettbewerb um Netzkonzessionen dürfen daraus keine Nachteile für lokale oder regionale Netzbetreiber entstehen. In den Ausschreibungsverfahren müssen auch lokale und regionale Faktoren – wie bspw. der Verbleib der Wertschöpfung vor Ort – angemessen Berücksichtigung finden. Daher ist zusätzlich erforderlich, die Befugnisse der Kommunen im Konzessionsverfahren durch Anpassungen im Energiewirtschaftsgesetz zu stärken.
  • Monopolstruktur und Entstehung von Nachfragemacht im Messstellenmarkt verhindern
    Für die zukünftige Ausgestaltung des liberalisierten Messstellenmarktes muss sichergestellt werden,  dass bei der Entwicklung von technischen Standards für Messsysteme alle Messstellenbetreiber gleichberechtigt mitwirken können. Darüber hinaus geht es zum Schutz der Verbraucher darum, dass die sich abzeichnende Markt- bzw. Einkaufsmacht des Messstellenbetreibers E.ON zu keinem Marktverschluss für andere Anbieter von Messstellendienstleistungen führt.