Die bisher  geltende EU-Trinkwasserichtlinie von 1998 wurde am  vergangenen  Dienstag, 15. Dezember, vom EU-Parlament nach über 20 Jahren und drei offiziellen „Anläufen“ der EU-Kommission durch eine neue ersetzt.

"...sorgt für mehr Transparenz über qualitative und wirtschaftliche Fakten zu Wasser, ..."  ,  Martin Weyand, BDEW-Hauptgeschäftsführer
“… sorgt für mehr Transparenz über qualitative und wirtschaftliche Fakten zu Wasser …” , Martin Weyand, BDEW-Hauptgeschäftsführer

„Nach fünfjährigen Verhandlungen ist nun endlich der Weg frei für „Die neue EU-Trinkwasserrichtlinie leistet damit einen wesentlichen Beitrag zum Gesundheitsschutz der Verbraucher und sorgt für mehr Transparenz über qualitative und wirtschaftliche Fakten zu Wasser“, kommentierte Martin Weyand, BDEW- Hauptgeschäftsführer Wasser/Abwasser  den Akt. Neu ist  unter anderem die Entscheidung, Trinkwasser in Kantinen, Restaurants oder an öffentlichen Stellen mit Trinkbrunnen zugänglich zu machen. Außerdem wurden EU-weit harmonisierte Regelungen erlassen zu Materialien und Werkstoffen, die in Kontakt mit Wasser für den menschlichen Gebrauch kommen. Damit wird der Gesundheitsschutz der EU-Bürger gestärkt.

Außerdem, betonte der BDEW in einem eigenen Statement zur Bekanntgabe der neuen Richtlinie,  wird durch die Verknüpfung der EU-Trinkwasserrichtlinie mit der EU-Wasserrahmenrichtlinie die Notwendigkeit des Schutzes der Gewinnungsgebiete für die Versorgung mit Wasser für den menschlichen Gebrauch, des Schutzes der Wasserschutzgebiete und des Schutzes der Einzugsgebiete aufgezeigt.

Durch die Einführung des risikobasierten Ansatzes mit Risikobewertung und Risikomanagement werden künftig auch die Verursacher bei der Festlegung von Vorsorge- und Abhilfemaßnahmen einbezogen. Voraussetzung für diese verursachungsgerechten Lösungen ist die Zusammenarbeit von Behörden. Oberstes Ziel dieses Ansatzes ist die Sicherheit der Wasserversorgung. Angesichts der Nitrat- und Pestizidbelastungen in vielen Einzugsgebieten ist dies ein seit langem überfälliger Schritt.

„Nachdem die EU-Trinkwasserrichtlinie nun auch vom Europäischen Parlament angenommen worden ist, muss die Bundesregierung jetzt zügig die Umsetzung in nationales Recht vorantreiben“, fordert Weyand.