„Das im Dezember beschlossene Erneuerbare- Energien-Gesetz (EEG) erfuhr kurzfristig weitreichende Änderungen des Ausschreibungsdesigns zum Nachteil einzelner Erneuerbarer- Energien-Technologien (BEE)“, kritisierte am vergangenen Montag, 11. Januar,  Simone Peter, Präsidentin  des Bundesverbandes Erneuerbare Energie (BEE).

"...Ausbaus der Erneuerbaren Energien entscheidend gefährdet...!!!" Simone Peter
“…Ausbau der Erneuerbaren Energien entscheidend gefährdet…!!!” Simone Peter

Damit werde die Zielerreichung des notwendigen Ausbaus der Erneuerbaren Energien entscheidend gefährdet, stellte sie weiter fest und verwies darauf  dass die Stiftung Umwelt Energierecht jüngst darauf hingewiesen habe, wie stark das EU-Beihilferecht das EEG 2021 geprägt hat. „Offensichtlich soll unter Verweis auf EU-Wettbewerbsvorgaben nachgelagert in die Ausgestaltung der Ausschreibungen eingegriffen werden. Vor allem die Windenergie ist davon betroffen, dass außer dem gegenüber EEG 2017 abgesenkten Ausbaupfad auch noch eine neue Regelung eingeführt wurde, mit der bei drohender Unterdeckung der Ausschreibung das Volumen gekürzt wird“, kritisiert die BEE-Präsidentin und konstatierte: „So wird Wettbewerb ins Absurde geführt und die Branche zusätzlich verunsichert. Die leichtfertig aufs Spiel gesetzte Beihilfefreiheit des EEG rächt sich nun

Es sei zu befürchten, dass die Gestaltungsfreiheit auch zukünftig beschnitten werde, und der Gesetzgeber die Ausbaupfade nicht mehr selber festlegen könne. Zudem sei es völlig unverständlich, warum bis heute im bestehenden Ausschreibungsdesign nicht durch mehr Angebote ausreichender Wettbewerb hergestellt wurde. „Wettbewerb setzt ein breites und starkes Angebot voraus. Die gesetzlich verordnete Verknappung suggeriert dagegen kurzfristig Wettbewerb, erreicht aber schon mittelfristig das Gegenteil. Die Festlegungen zum Ausbaupfad und zu den Strommengen verkommen damit zur Symbolik. So zerschlägt man den Markt, statt ihn anzureizen. Damit werden gleichzeitig die Ziele von Energiewende und Klimaschutz gefährdet”, so Peter. Solange es im Windenergiebereich weiterhin Genehmigungshindernisse und zu wenig Flächen gebe, sei auch dadurch ein fairer Wettbewerb behindert. „Die Bundesregierung hat ihre Aufgabenliste „Windenergie an Land“ immer noch nicht vollständig abgearbeitet. Insgesamt ergibt dies ein ernüchterndes Bild für den Leistungsträger Windenergie,“ das Fazit von Simone Peter.