Dem geplanten LNG-Terminal in Brunsbüttel sollte die EU  keine Wettbewerbsvorteile gewähren, forderte die Deutsche Umwelt-Hilfe (DUH) am vergangenen Dienstag, 23. Februar. Die Umwelt- Organisation verweist darauf, dass die Kommission bis zum 30. März 2021 final über einen entsprechenden Antrag der German LNG GmbH entscheiden muss, den die Bundesnetzagentur vorab bereits positiv beschieden hatte.

"...Die Netzagentur möchte Wettbewerbsvorteile auf Grundlage eines Geheimgutachtens gewähren!“.. “; Constantin Zerger, bild duh
“…Die Netzagentur möchte Wettbewerbsvorteile auf Grundlage eines Geheimgutachtens gewähren!“; Constantin Zerger, bild duh

Mit einem am Dienstag  veröffentlichten Rechtsgutachten will die DUH belegen, dass eine Befreiung von Wettbewerbsregeln rechtswidrig wäre: Die Bundesnetzagentur habe  in ihrer Prüfung die Umweltverträglichkeit vollständig ausgeklammert heißt es da. Mangels entsprechender Gasnachfrage, wovon die Bundesregierung selbst ausgehe, würde das geplante Terminal zudem nicht zu einer Verbesserung der Versorgungssicherheit beitragen. Umweltverträglichkeit und Verbesserung der Versorgungssicherheit sind laut Energiewirtschaftsgesetz jedoch zwingende Voraussetzungen, um einer neuen Infrastruktur Wettbewerbsvorteile einzuräumen, mahnt die DUH.

„Das geplante LNG-Terminal in Brunsbüttel würde sich offensichtlich nur mit Subventionen und Ausnahmen bei der Regulierung rechnen“, ist sich DUH-Bundesgeschäftsführer Sascha Müller-Kraenner sicher. Und dann verweist der DUH-Spitzenmann darauf, dass die Bundesregierung  in ihren eigenen Prognosen von einem Rückgang der Gasnachfrage ausgehe und zudem die bestehenden LNG-Terminals in der EU sind zu weniger als 50 Prozent ausgelastet sind.  Müller-Kraenner: „ Wir fordern die EU-Kommission deshalb auf, die Fehlentscheidung der Bundesnetzagentur zu revidieren und keine Wettbewerbsvorteile zu ermöglichen.“

Bereits im November 2020 hatte die Bundesnetzagentur den Antrag der German LNG GmbH positiv beschieden und zur Prüfung an die EU-Kommission übermittelt. Auf Druck der DUH sei  der Vorentscheid veröffentlicht  worden und konnte deshalb nun auch rechtlich überprüft werden, stellte die DUH in ihrem Statement dazu fest.  Rechtsgrundlage für die Befreiung von Wettbewerbsregeln ist §28a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG).

„ Eine Berücksichtigung der Umweltverträglichkeit sowie der energiepolitischen Ziele von EnWG und EEG hat die Bundesnetzagentur jedoch in unzulässiger Weise ignoriert. Die Befreiung von der Regulierung wäre vor diesem Hintergrund rechtswidrig“, urteilt Rechtsanwalt Jörg Himmelreich, Autor des von der DUH in Auftrag gegebenen Gutachtens:

Weiter wird der Netzagentzur vorgeworfen aus ihrem Vorentscheid „…wird zudem deutlich, dass die Behörde die Auswirkungen des geplanten Terminals auf Versorgungssicherheit und Wettbewerb nicht hinreichend selbst geprüft hat, sondern sich vornehmlich ein Auftragsgutachten der Antragstellerin selbst zu eigen macht, das nicht veröffentlicht wurde. Das Gutachten stammt von Frontier Economics, einem Unternehmen, das der Gasindustrie nahesteht .
Und  Constantin Zerger, Leiter Energie und Klimaschutz der DUH bilanziert schließlich : „Die Bundesnetzagentur möchte Wettbewerbsvorteile auf Grundlage eines Geheimgutachtens gewähren!“

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