“In Sachen Transparenz und Beteiligung im Verfahren zur Suche nach einem Atommüllendlager für hochradioaktive Abfälle bleibt viel Luft nach oben.” So kommentiert der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel (DIE LINKE) das Vorgehen der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) bei der Festlegung von vier Modellgebieten, in denen Methoden zur weiteren Eingrenzung der Gebiete, die sich prinzipiell für die Endlagerung hochradioaktiver Abfälle eignen, entwickelt werden sollen.

" ...eine ordentliche Schippe Transparenz nachlegen. ..."; Hubertus Zdebel
” …eine ordentliche Schippe Transparenz nachlegen …”; Hubertus Zdebel

Wie die Bundesgesellschaft für Endlagerung  (BGE) am vergangenen Montag 05. Juli, bekannt gab sollen aus 90 Teilgebieten in den kommenden Jahren wenige Standortregionen werden. Diese Standortregionen sollen bei der Suche nach einem Endlagerstandort für hochradioaktive Abfälle in Deutschland oberirdisch erkundet werden. Um Standortregionen vorschlagen zu können, arbeitet die BGE  aktuell daran, Methoden für die Ermittlung solcher für die Endlagerung günstigen Standortregionen zu entwickeln.

Dabei geht es nach Darstellung der BGE zunächst um die Umsetzung der vom Gesetzgeber per Verordnung vorgegebenen Anforderungen und Rahmenbedingungen für die repräsentativen vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen (rvSU) für alle 90 Teilgebiete. Die Methoden hierzu werden mit Hilfe von Daten aus mehreren Teilgebieten in unterschiedlichen Wirtsgesteinen entwickelt. Wie auch schon beim Zwischenbericht Teilgebiete werden die Expert*innen der BGE ihre Methoden zur Anwendung ihrer Eingrenzungs- und Bewertungsinstrumente von Anfang an mit Praxisbezug entwickeln und dabei selbstverständlich mit realen Daten arbeiten. Diese Teilgebiete, oder auch nur einzelne Gebiete in Teilgebieten, nennt die BGE Gebiete zur Methodenentwicklung.

Zdebel kommentier t das Vorgehen sehr kritisch und erklärt : “Nach 40 Jahren Lug und Trug in Sachen Endlager Gorleben müsste doch langsam mal allen Beteiligten in Behörden und Unternehmen klar sein, dass die hohen Transparenzanforderungen zum Vertrauensaufbau bei der Endlagersuche nicht zufällig ins Standortauswahlgesetz reingeschrieben worden sind.

Es ist nicht hinnehmbar, dass die Kommunen in den vier Modellgebieten nicht schon längst offiziell informiert wurden, dass sie ausgewählt worden sind. Aus Gründen der Transparenz wäre es angemessen gewesen, wenn die BGE in einem öffentlichen Losverfahren aus jeder Gebietskategorie ein Teilgebiet ausgewählt hätte. Auch eine Begründung, warum ausgerechnet diese Teilgebiete jetzt als Modell dienen sollen, sucht man in den bisherigen Verlautbarungen der BGE vergeblich. Das muss sich schleunigst ändern. Die BGE und auch andere beteiligte Behörden müssen hier eine ordentliche Schippe Transparenz und Beteiligung nachlegen.”