Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat am gestrigen Mittwoch, 06. Oktober,  Klimaklage gegen den Kasseler Konzern Wintershall Dea eingereicht. Die DUH verwies zugleich darauf, dass  es der dritte von der DUH angestrengte Prozess gegen ein deutsches Unternehmen auf Basis des Klimaurteils des Bundesverfassungsgerichts ist  und der erste Prozess  „…gegen einen Energie-Riesen!“ Über die anderen Klagen hatte Umwelt- und Energie-Report zuvor bereits ausführlich berichtet. s. unten.

Sie klagen ...; Sascha Müller-Kraenner, DUH Bundesgeschäftsführer..!.“ Sascha Müller-Kraenner bild steffen kugler duh
Sie klagen …; Sascha Müller-Kraenner,  bild steffen kugler duh …

Wintershall Dea ist nach eigenen Angaben der „führende unabhängige Öl- und Gaskonzern Europas“ und fördert sowohl in Deutschland als auch im Ausland in großem Umfang Erdöl und fossiles Erdgas.  Die DUH konstatierte bei Bekanntgabe ihrer Klage: Der Konzern  ist damit für Emissionen von 80 Millionen Tonnen CO2 pro Jahr verantwortlich – mehr als beispielsweise das gesamte Industrieland Österreich.

Vor der Einreichung der Klage beim Landgericht Kassel

... nun auch ...; Barbara Metz
… nun auch …; Barbara Metz

hatten die Umweltschützer dem Konzern eine Frist gesetzt. Innerhalb derer sollte Wintershall Dea sich zur Einhaltung eines Paris-kompatiblen CO2-Budgets verpflichten und in Einklang damit spätestens ab 2026 keine neue Erdöl- bzw. Erdgas-Förderung mehr beginnen. Das Unternehmen lehnte das jedoch ab. Klägerinnen und Kläger in dem Zivilprozess sind die Geschäftsführenden der DUH Barbara Metz, Sascha Müller-Kraenner und Jürgen Resch.

Das Verfahren gehört zusammen mit den DUH-Klimaklagen gegen die Autobauer BMW und Mercedes-Benz zu den ersten Prozessen gegen deutsche Unternehmen, die auf dem wegweisenden Klimaurteil des Bundesverfassungsgerichts basieren.

... gegen Wintershall Dea;; .Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch, links, hier mit Remo Klinger
… gegen Wintershall Dea; Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch

Rechtsanwalt Remo Klinger, der die DUH in diesen Klagen vertritt betonte am gestrigen Mittwoch noch mal: „Der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts hat klargemacht: Klimaschutz ist Grundrechtsschutz. Mit diesem Gedanken ziehen wir nun Unternehmen wie Wintershall Dea zur Verantwortung, die für einen erheblichen Anteil der CO2-Emissionen in Deutschland und in Europa verantwortlich sind.”

Lesen Sie dazu auch unsere Berichte: Klagen: Gegen Bundesregierung, Automobilkonzerne und auch Nord-Stream 2 AG?

und auch: Die Deutsche Umwelthilfe plant auch gegen Wintershall Dea Klage einzureichen