Nord-Stream 2: Generalanwalt beim EuGH in Luxemburg legt Schlussanträge vor
Beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg geht es heute, Mittwoch 06. Oktober, schon wieder um die russische Gaspipeline Nord-Stream 2. Michal Bobek legt dazu heute seine Schlussanträge vor und es geht und Bedeutsames.

Denn: Mit Beschlüssen vom 20. Mai 2020 hatte das Gericht der EU die Klagen für unzulässig erklärt , die von der Nord-Stream AG und der Nord-Stream 2 AG gegen die Richtlinie 2019/692 erhoben wurden, mit der bestimmte Vorschriften für den Erdgasbinnenmarkt auf Gasfernleitungen aus Drittländern erstreckt werden. Die Betreiber der Gasfernleitungen Nord Stream 1 und 2 seien, so das Gericht, von dieser Richtlinie jedenfalls nicht unmittelbar betroffen.
Die Nord-Stream 2 AG hat gegen den sie betreffenden Beschluss ein Rechtsmittel bei Gerichtshof eingelegt. Dazu legt der Generalanwalt heute seine Schlussanträge vor.
Lesen Sie dazu auch unseren Bericht: Hindernisse für Nord-Stream 2: Brüssel und die Deutsche Umwelthilfe und …