Die EU-Taxonomie für nachhaltige Investitionen ist das Herzstück der EU-Sustainable-Finance-Agenda und sie wirkt als Querschnittsthema auf unterschiedliche Abteilungen und Bereiche in den Kreditinstituten aus – auch dann, wenn diese das Thema Nachhaltigkeit nicht selbst verantworten, konstatierte der deutsche Bankenverband am vergangenen Montag, 10. Januar, als das Thema im Zusammenhang mit der heftig diskutierten Frage, ob die Energien Atom und Gas nachhaltig seien sollten, wie die EU-Kommission beabsichtigt.

"... Geld   . wohin soll es fließen, wenn es um Nachhaltigkeit geht...?. ..."
“… Geld ,  wohin soll es fließen, wenn es um Nachhaltigkeit geht…?. …”

Der Verband bestätigt aber auch bereits jetzt seien  viele Banken von der Taxonomie betroffen. Und er stellte auch fest voraussichtlich ab 2024 würden weitere Institute den Taxonomie-Berichtspflichten nachkommen müssen. „Einfach wird dies nicht sein, denn die Taxonomie ist neu, komplex, entwickelt sich dynamisch weiter und wird die Institute obendrein langfristig begleiten!“

Dies seien Gründe genug, um „…zusammen mit unseren Instituten möglichst praxisnahe Empfehlungen auszuarbeiten und einen Leitfaden zur EU-Taxonomie für nachhaltige Investitionen   zu veröffentlichen.

Für den Verband ist weiter klar, dass die Zusammenarbeit unterschiedlicher Bereiche in einem hohen Maße erforderlich ist, da die EU-Taxonomie für nachhaltige Investitionen ein Querschnittsthema in den Kreditinstituten darstellt. Zielgruppe des Leitfadens seien  daher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus den verschiedensten Bereichen der Banken, die sich schnell und übersichtlich zur EU-Taxonomie informieren möchten.

Voraussichtlich 2024 ist es – laut Bankenverband- so weit: Alle großen Unternehmen, das heißt Unternehmen, die zwei von drei Kriterien erfüllen: Bilanzsumme über 20 Millionen Euro, Umsatz über 40 Millionen Euro, mindestens 250 Mitarbeiter, müssen dann zum Geschäftsjahr 2023 nichtfinanzielle Berichte vorlegen. Das gleiche gilt für börsennotierte kleine und mittelständische Unternehmen – kurz: KMU.  Der Geltungsbereich der Taxonomie und entsprechende Berichtspflichten passen sich automatisch an.

Der nun vorliegende Leitfaden soll  einen aktuellen Einstieg in die komplexe Regulierung bieten. Ziel ist es, eine Orientierungshilfe zu geben, wie man sich Schritt für Schritt der Anwendung der Taxonomie nähern kann. Zudem gibt der Leitfaden Tipps und Erfahrungen aus der Praxis wieder und verweist auf Dokumente zum vertieften Weiterlesen.

Welche Fragen zur EU-Taxonomie werden beantwortet?

Der Leitfaden ist anhand von sechs Fragen und Antworten gegliedert.

  • Er bietet einen Überblick, was die Taxonomie ist und
  • wie sie funktioniert.
  • Er geht darauf ein, wo und durch wen sie angewendet wird und
  • welches die ersten Schritte sind, um die Anforderungen der Taxonomie umzusetzen.
  • Darüber hinaus informiert der Leitfaden, wann welche Berichtspflichten auf die Kreditinstitute zukommen.
  • Abschließend enthält er Einschätzungen der Institute zu wichtigen Voraussetzungen für die
    Die EU-Kommission hat sich noch am 31. Dezember 2021 mit dem Entwurf eines Rechtstextes an die Mitgliedstaaten gewandt, ob bzw. unter welchen Bedingungen Gas und Atomenergie als „nachhaltig“ in die Taxonomie aufgenommen werden können.  !!!.......
    Die EU-Kommissionprüft mit den Mitgliedstaaten , ob Gas und Atomenergie als „nachhaltig“ in die Taxonomie aufgenommen werden können…. ???

    Umsetzung der Taxonomie.

Wie geht es weiter?: Mit der EU-Taxonomie entsteht ein äußerst komplexes Konstrukt: Neben der Taxonomie-Verordnung, die am 12. Juli 2020 in Kraft trat, wurden im EU-Amtsblatt am 9. und 10. Dezember 2021 zwei delegierte Rechtsakte veröffentlicht: zu den technischen Bewertungskriterien für die Umsetzung der ersten zwei EU-Umweltziele sowie für Berichtspflichten.

Bei den Berichtspflichten geht die Entwicklung immer weiter: Ab 2022 müssen Kreditinstitute für das Geschäftsjahr 2021 nach einem vereinfachten Prozess zur Taxonomie berichten. Ab 2024 müssen sie die Green Asset Ratio (GAR) als neue Taxonomie-Kennzahl offenlegen. Diese Berechnungen sind komplex, daher ist eine differenzierte Sicht angebracht. Nicht immer ist eine niedrige GAR weniger nachhaltig – es kann sein, dass die Taxonomie auf Teile des Portfolios schlicht nicht anwendbar ist.

Die Entwicklung der Taxonomie ist damit noch nicht beendet. Es bestehen nach wie vor Rechtsuntersicherheiten zu den Transparenzpflichten. Die EU hat zwar im Dezember noch ein neues FAQ veröffentlicht, die angekündigten juristischen Klarstellungen jedoch auf den Januar 2022 verschoben. Die EU-Kommission hat sich noch am 31. Dezember 2021 mit dem Entwurf eines Rechtstextes an die Mitgliedstaaten gewandt, ob bzw. unter welchen Bedingungen Gas und Atomenergie als „nachhaltig“ in die Taxonomie aufgenommen werden können.

Zudem wird an mehreren Stellen darüber diskutiert, die Taxonomie noch einmal zu erweitern: So wird um eine Sozialtaxonomie und technische Bewertungskriterien für die weiteren vier EU-Umweltziele genauso gerungen wie um Konzepte, wie die Transformation der Wirtschaft in der Taxonomie besser berücksichtigt werden kann. Der Bankenverband wird diese Entwicklungen regulatorisch fortwährend begleiten und seine Mitglieder bei der praktischen Umsetzung weiter unterstützen.