Klarheit bei der operativen Umsetzung der Notfallmaßnahmen die die EU-Energieminister am vergangenen Freitag, 30. September, beschlossen haben, um den Strompreisanstieg zu begrenzen, erwartet der Verband Kommunaler Unternehmen (VKU) wie er am selben Tag bekannt gab.

"..Warnung .vor einer EU-weiten Preisobergrenze für Erdgas   .... !" Ingbert Liebing foto vku
“..Warnung .vor einer EU-weiten Preisobergrenze für Erdgas …. !” Ingbert Liebing foto vku

Der VKU kann, wie er zugleich erklärte,  die Beschlüsse nachvollziehen, wirbt aber für Klarheit bei der operativen Umsetzung  und  warnt im gleichen Atemzug vor einer EU-weiten Preisobergrenze für Erdgas. Dazu erläutert Ingbert Liebing, VKU-Hauptgeschäftsführer:
„Die Beschlüsse der Mitgliedstaaten über Notfallmaßnahmen zur Strompreisreduzierung sind ein wichtiger Schritt, konstatiert  Liebing. Und er hebt insbesondere hervor, dass die Maßnahmen als Krisenbekämpfungs-Instrument zeitlich begrenzt sind und nicht in die Preisbildung am Markt eingreifen.

Er hält es aber auch für wichtig bei der angestrebten Reduzierung der Stromnachfrage und Erlösabschöpfung schnell zu klären, wie diese Maßnahmen auf nationaler Ebene operativ umgesetzt werden sollen. So soll ab dem 1. Dezember 2022 eine Erlösobergrenze von 180 EUR/MWh für Betreiber von Kernenergie-, Braunkohle- und Mineralöl-Kraftwerken sowie von erneuerbare Energien-Anlagen gelten. Richtig ist, konstatiert Liebing, dass die Steinkohle nicht dazu zählt: Sie wäre bei der 180er-Erlösgrenze sonst unwirtschaftlich. Das wiederum würde einen Rückschlag für die Versorgungssicherheit bedeuten.

Die Mitgliedstaaten sollen Flexibilität bei der Umsetzung bzw. Anwendung erhalten. So können nationale Notfallmaßnahmen wie der Abwehrschirm schneller greifen. Oder -im Ernstfall oder wenn Maßnahmen nicht ausreichen- können die Mitgliedstaaten schnell reagieren bzw. kurzfristig nachsteuern.

Wichtig ist laut Liebing aber auch, dass die EU-Kommission im nächsten Schritt den beihilferechtlichen Rahmen anpasst, damit nationale Unterstützungsprogramme zügig umgesetzt werden können. Auch Stadtwerke müssten schnell auf Liquiditätshilfen von Bund und Ländern zurückgreifen können, sollten weiter steigende Beschaffungskosten und Sicherungseinlagen dies notwendig machen. „Wir bauen darauf, dass sie ebenfalls zu den von der Bundesregierung angekündigten Liquiditäts- und Eigenkapitalhilfen im Abwehrschirm Zugang erhalten und setzen darauf, dass sich Bund und Länder bei ihrem nächsten Treffen konsequent auf eine Lösung in diesem Sinne verständigen. Zuletzt hatten die Länder sich für einen Schutzschirm eingesetzt“, erinnert Liebing noch mal.

Kritisch äußert sich Liebing zu der im Rat diskutierte EU-weite Preisobergrenze für Erdgas, weil sie viele Risiken birgt: Zum einen könnte sie die Position der EU-Staaten im internationalen Wettbewerb um Gasmengen schwächen und damit das Ziel der Versorgungssicherheit konterkarieren. Des Weiteren würde dies ein Systemwechsel weg von der marktlichen Energiewirtschaft bedeuten.”