Das EU-Parlament und der Rat der EU-Staaten haben sich am vergangenen  Montag, 05. Dezember,  auf eine neue EU-Verordnung über entwaldungsfreie Lieferketten geeinigt. Frans Timmermans, Exekutivvizepräsident der EU-Kommission bezeichnete  das als einen  wichtiger Wendepunkt im weltweiten Kampf gegen die Entwaldung.

„Wenn wir den ökologischen Wandel in der Europäischen Union vollziehen, wollen wir auch dafür sorgen,

"...wichtiger Wendepunkt im weltweiten Kampf gegen die Entwaldung ...!" Frans Timmermans
“…wichtiger Wendepunkt im weltweiten Kampf gegen die Entwaldung …!” Frans Timmermans

dass unsere Wertschöpfungsketten ebenfalls nachhaltiger werden“, kündigte Timmermans an.  Die neuen Regeln sollen dafür sorgen, dass in der EU in Verkehr gebrachtes oder aus der EU ausgeführtes Palmöl, Rindfleisch, Soja, Kaffee, Kakao, Holz und Kautschuk sowie daraus hergestellte Erzeugnisse nicht länger zu Entwaldung und Waldschädigung beitragen.

Da die EU einer der größten Wirtschaftsbereiche und Verbraucher dieser Rohstoffe ist, kann  die neue EU-Verordnung über entwaldungsfreie Lieferketten  dazu beitrageneinen erheblichen Teil der weltweiten Entwaldung und Waldschädigung zu beenden und somit die Treibhausgasemissionen und den Verlust an biologischer Vielfalt zu reduzieren. Timmermans hoffte dies könne  wie ein Meilenstein, ein Signal  wirken so kurz vor der wichtigen Konferenz über biologische Vielfalt (COP 15) in Montreal auf der ja Naturschutzziele für die kommenden Jahrzehnte festgelegt werden sollen. Umwelt- und Energie-Report berichtet ausführlich, s. unten.

EU-Umweltkommissar Virginijus Sinkevičius war sich sicher: „Mit diesem Übereinkommen am Vorabend der entscheidenden globalen Konferenz in Montreal zum Schutz der biologischen Vielfalt (COP15) sendet die EU ein starkes Signal an die übrige Welt, dass sie entschlossen ist, die Ursachen der weltweiten Entwaldung anzugehen, die massiv zum Klimawandel und dem Verlust an biologischer Vielfalt beiträgt!“ Und er kündigte weiter an: „ Damit uns dies gelingt, werden wir eine effiziente und enge Zusammenarbeit sowohl mit den Verbraucher- als auch mit den Erzeugerländern aufbauen, um einen reibungslosen Prozess zu gewährleisten.“

Mit der neuen Verordnung werden strenge verbindliche Sorgfaltspflichtvorschriften für Unternehmen festgelegt, wenn sie folgende Waren in der EU in Verkehr bringen oder aus der EU ausführen: Palmöl, Rindfleisch, Soja, Kaffee, Kakao, Holz und Kautschuk sowie daraus hergestellte Erzeugnisse (wie Rindfleisch, Möbel oder Schokolade). Diese Rohstoffe wurden auf der Grundlage einer gründlichen Folgenabschätzung ausgewählt, in der sie als Hauptursache für die Entwaldung aufgrund der Ausweitung der Landwirtschaft ermittelt wurden.

 „...die EU sendet ein starkes Signal an die übrige Welt..... , !" Virginijus Sinkevičius
„…die EU sendet ein starkes Signal an die übrige Welt….. , !” Virginijus Sinkevičius

Marktteilnehmer und Händler müssen nachweisen, dass die Erzeugnisse sowohl entwaldungsfrei (d. h. auf Flächen erzeugt, die nicht nach dem 31. Dezember 2020 entwaldet wurden), als auch legal (im Einklang mit allen im Erzeugerland geltenden einschlägigen Rechtsvorschriften) sind. Die Unternehmen werden auch verpflichtet sein, genaue geografische Informationen über die landwirtschaftlichen Nutzflächen zu erheben, auf denen die von ihnen bezogenen Erzeugnisse erzeugt wurden, damit diese auf Einhaltung der Vorschriften überprüft werden können. Die Mitgliedstaaten müssen sicherstellen, dass die Nichteinhaltung der Vorschriften zu wirksamen und abschreckenden Sanktionen führt.

Die Liste der erfassten Rohstoffe soll  regelmäßig überprüft und aktualisiert werden, wobei neue Daten wie auch sich verändernde Entwaldungsmuster berücksichtigt werden.

Die Kommission will ein Benchmarking-System einführen, bei dem die Länder oder Teile davon und ihr Risiko für Entwaldung und Waldschädigung – hoch, normal oder gering – unter Berücksichtigung der Ausweitung der Landwirtschaft bei der Erzeugung der sieben Rohstoffe und ihrer Folgeprodukte bewertet werden. Verpflichtungen für Unternehmen hängen von der Höhe des Risikos ab. Dies wird auch dazu beitragen, die Zusammenarbeit der EU mit den Partnerländern bei der Eindämmung der Entwaldung zu lenken und gleichzeitig der Lage der lokalen Gemeinschaften und der indigenen Völker besonders Rechnung zu tragen.

Auf internationaler Ebene kündigte  die EU an werde sie ihr Engagement verstärken, sowohl bilateral mit Erzeuger- und Verbraucherländern als auch in einschlägigen multilateralen Foren, um sicherzustellen, dass die neuen Rechtsvorschriften wirksam umgesetzt werden, und Erzeugerländer falls nötig zu unterstützen. Die neuen Vorschriften werden, da sind sich die Kommissare sicher,  nicht nur die Treibhausgasemissionen und den Verlust an biologischer Vielfalt verringern, sondern auch dazu beitragen, die Lebensgrundlagen von Millionen von Menschen, einschließlich indigener Völker und lokaler Gemeinschaften auf der ganzen Welt, die stark von Waldökosystemen abhängig sind, zu sichern.

Nächste Schritte

Die politische Einigung von Rat und Parlament erfolgte 12 Monate nach dem Vorschlag der Kommission. Die endgültige Fassung baut auf den von der Kommission vorgeschlagenen Kernpunkten auf: Bekämpfung der Entwaldung, unabhängig davon, ob sie legal oder illegal ist; strenge Rückverfolgbarkeitsanforderungen zur Verbindung der Rohstoffe mit der landwirtschaftlichen Nutzfläche, auf der sie erzeugt wurden, und ein Länder-Benchmarkingsystem.

Das Europäische Parlament und der Rat müssen die neue Verordnung nun noch förmlich annehmen, bevor sie in Kraft treten kann. Sobald die Verordnung in Kraft ist, haben die Marktteilnehmer und Händler 18 Monate Zeit, um die neuen Vorschriften umzusetzen. Für Kleinst- und Kleinunternehmen werden ein längerer Anpassungszeitraum sowie andere spezifische Bestimmungen gelten.

Lesen Sie dazu auch unseren Bericht: “… das weltweite Artenaussterbenfindet in einem so rasanten Tempo statt…!”