Das NRW-Klimaschutz- und Energieministerium hat am vergangenen Mittwoch, 28. Dezember 2022, einen Erlass zum beschleunigten Ausbau der Erneuerbaren Energien in Nordrhein-Westfalen in Kraft gesetzt.

Er soll weitreichende Erleichterungen insbesondere beim Ausbau der Windkraft im Wald bringen: Künftig können Windenergieanlagen auf geschädigten Waldflächen und in anderen Nadelholzwäldern errichtet werden.

"Mit dem Erlass schaffen wir sofort Freiräume für den Ausbau der Erneuerbaren Energien.... !" Mona- Neubaur, bild nrw Michael Gottschalk
Mit dem Erlass schaffen wir sofort Freiräume für den Ausbau der Erneuerbaren Energien…. !” Mona- Neubaur, bild nrw Michael Gottschalk

Zudem wird nach Darstellung von Ministerin Mona Neubaur die Flächenkulisse für Freiflächen-Solarenergieanlagen maßvoll erweitert. Sie ist sich auch sicher:  „Mit dem Erlass schaffen wir sofort Freiräume für den Ausbau der Erneuerbaren Energien in Nordrhein-Westfalen und kommen auf dem Weg in die klimaneutrale Zukunft voran. Wir sorgen damit dafür, dass NRW mit Sonne und Wind unabhängiger von fossilen Energieimporten wird und mit günstiger Erneuerbarer Energie die Widerstandsfähigkeit der Energieversorgung erhöht!“ Sie verweist zugleich darauf , dass  „…wir parallel arbeiten weiter mit Hochdruck an der Änderung des Landesentwicklungsplans arbeiten, um das zwei Prozent-Flächenziel des Bundes für die Windenergie schnellstmöglich umzusetzen.“

Hier die Kerninhalte des neuen Erlasses:

  • Windenergie: Kalamitätsflächen (Wald-Ausfallflächen durch Sturm oder Baumkrankheiten) und Nadelwälder stehen nun landesplanerisch regelmäßig für die Windenergienutzung zur Verfügung. Das gilt unter anderem nicht in waldarmen Gemeinden, auf Naturschutz-Flächen sowie in Laub- und Laubmischwald.
  • Freiflächen-Solarenergie: Deutlich vergrößert werden die planerisch möglichen Flächen entlang von Bundesfernstraßen und überregionalen Schienenwegen in Verbindung mit vorhandenen baulichen Nutzungen wie Wirtschaftsgebäuden oder landwirtschaftlichen Bauten. Auch in den in den Regionalplänen dargestellten „Bereichen für industrielle Nutzungen“ sind künftig ergänzend zu den Wirtschaftsgebäuden auch Freiflächen-Solarenergieanlagen möglich.
  • Agri-Photovoltaik: Die gleichzeitige Nutzung landwirtschaftlicher Flächen für die Energieerzeugung wird erleichtert.
  • Biogasanlagen: Angemessene räumliche Erweiterungen vorhandener Betriebsstandorte sind möglich.

Mit dem Erlass sollen  den Regionalplanungsbehörden Handlungsspielräume aufgezeigt werden, die auf Basis des jetzt geltenden Landesentwicklungsplans einen verstärkten Ausbau der Erneuerbaren Energien ermöglichen. Städte und Gemeinden und Bürgerinnen und Bürger sollen so auch Hinweise zu landesplanerischen Vorgaben erhalten . Der für die Behörden verbindliche Erlass soll als Handlungsleitfaden in der Übergangszeit dienen, bis das parallel laufende Änderungsverfahren für den Landesentwicklungsplan für den Ausbau der Erneuerbaren Energien umgesetzt ist, erklärt die Ministerin.