Die EU-Kommission hat gestern, Donnerstag 30. März,  die vorläufige Einigung zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat zum Ausbau der Erneuerbaren Energien in der EU ausdrücklich begrüßt. Demnach wird  verbindlich festgeschrieben, dass bis 2030 ein Anteil von mindestens 42,5 Prozent Erneuerbarer Energien im europäischen Energiemix erreicht werden soll, was fast einer Verdoppelung des derzeitigen Anteils gleichkommt. Angestrebt werden sollen sogar 45 Prozent. Bisher liegt das Ziel für 2030 sogar nur bei 32 Prozent.

Bundeswirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck lobte am selben Tag ganz demonstrativ: „Die heutigen Beschlüsse sind ein riesiger Erfolg für die Europäische Union. In ganz Europa steigt nun

"...ein riesiger Erfolg für die Europäische Union!"  Robert Habeck, bild bmwi
“…ein riesiger Erfolg für die Europäische Union!” Robert Habeck, bild bmwi

das Tempo bei der Energiewende, auch um schneller unabhängig von fossilen Importen zu werden. Die EU hebt ihr bisheriges Erneuerbaren-Ziel deutlich auf 45% an. Damit verdoppeln wir die Ausbaugeschwindigkeit zwischen 2020 und 2030. Verbindliche Sektorziele sorgen dafür, dass auch im Wärme-, Industrie- und Verkehrsbereich der Umstieg auf erneuerbare Energien beginnt. Die Kernelemente der beschleunigten Genehmigungsverfahren für erneuerbare Energien und Netze, die wir letztes Jahr im Zuge der Krise vereinbart haben, werden zukunftsfest gemacht und dauerhaft fortgeschrieben. Auch das ist ein Riesenfortschritt und ein starkes europäisches Bekenntnis für mehr Tempo beim Erneuerbaren Ausbau. Deutschland hatte sich für all diese Punkte in den Verhandlungen stark gemacht. Daher freue ich mich sehr, dass dieser Durchbruch gelungen ist.“

Der Exekutiv-Vizepräsident für den Europäischen Green Deal, Frans Timmermans, folgerte dann auch gleich: „Hier erzeugte erneuerbare Energien gehören zu den billigsten Energiequellen auf dem Markt – mehr erneuerbare Energien in der EU bedeuten also auch preiswertere und sauberere Energiequellen für unsere Bürger und Unternehmen. Ich begrüße diese Einigung, die die EU einen Schritt näher an die Vollendung des Fit-for-55-Pakets bringt, und damit näher daran, die Zusagen im EU-Klimagesetz zu erfüllen.“

Timmermans kommentierte weiter: Diese Einigung von Rat und Parlament zur Überarbeitung der Richtlinie für Erneuerbare Energien unterstreicht den Willen der EU, die Treibhausgasemissionen bis 2030 um 55 Prozent zu senken. Eine massive Ausweitung und Beschleunigung des Einsatzes

"...diese Einigung bringt die EU einen Schritt näher an die Vollendung des Fit-for-55-Pakets ....!"  Frans Timmermans
“…diese Einigung bringt die EU einen Schritt näher an die Vollendung des Fit-for-55-Pakets ….!” Frans Timmermans

erneuerbarer Energien in den Bereichen Stromerzeugung, Industrie, Gebäude und Verkehr wird die Energiepreise senken und die Abhängigkeit der EU von importierten fossilen Brennstoffen verringern.

Mit dem neuen  sollen auch  Genehmigungsverfahren beschleunigt werden:   In Gebieten mit hohem Potenzial für erneuerbare Energien und geringen Umweltrisiken sollen  die Mitgliedstaaten spezielle Beschleunigungsgebiete für erneuerbare Energien einrichten, in denen besonders kurze und einfache Genehmigungsverfahren gelten.

Die Vereinbarung enthält  auch Zielvorgaben und Maßnahmen zur Förderung des Einsatzes erneuerbarer Energien in verschiedenen Wirtschaftszweigen. In der überarbeiteten Richtlinie werden die jährlichen Ziele für erneuerbare Energien im Wärme- und Kältesektor sowie für erneuerbare Energien in Fernwärmesystemen erhöht. Sie führt eine spezifische Benchmark für erneuerbare Energien von 49 Prozent für den Energieverbrauch in Gebäuden bis 2030 ein, um die EU-Rechtsvorschriften für Gebäude zu ergänzen und den Mitgliedstaaten eine Richtschnur für ihre Bemühungen zu geben.

Die Industrie als wichtiger Energieverbraucher wird zum ersten Mal in die Erneuerbare-Energien-Richtlinie einbezogen. In der Vereinbarung werden Richtziele (1,6 Prozent jährlicher Anstieg des Einsatzes erneuerbarer Energien) sowie das verbindliche Ziel festgelegt, bis 2030 einen Anteil von 42 Prozent erneuerbaren Wasserstoffs am Gesamtwasserstoffverbrauch in der Industrie zu erreichen. Mit der Vereinbarung soll auch der Rechtsrahmen für die Nutzung erneuerbarer Energien im Verkehrssektor (14,5 Prozent Treibhausgasreduzierung oder 29 Prozent Anteil erneuerbarer Energien am Endenergieverbrauch) gestärkt werden.

Ziel der  Vereinbarung ist auch  die Nachhaltigkeitskriterien für Bioenergie im Einklang mit den ehrgeizigeren Klima- und Biodiversitätszielen des Europäischen Green Deal zustärken. Künftig gelten diese Kriterien für kleinere Anlagen (ab 7,5 Megawatt) und nicht mehr ab der 20-Megawatt-Schwelle der derzeitigen Richtlinie.  Die Vereinbarung enthält Bestimmungen, die sicherstellen sollen, dass Waldbiomasse nicht aus Gebieten stammt, die aus Sicht der biologischen Vielfalt und des Kohlenstoffbestands besonders wichtig sind. Darüber hinaus legen die vereinbarten Regeln fest, dass Holz-Biomasse entsprechend ihres höchsten wirtschaftlichen und ökologischen Mehrwerts genutzt werden muss (so genannte Kaskadennutzung). Finanzielle Unterstützung für Energie, die durch die Verwendung von Sägeholz, Furnierholz, industriellem Rundholz sowie Stümpfen und Wurzeln erzeugt wird, ist verboten.

Wie geht es weiter ?: Die bisher  vorläufige Einigung muss nun vom Europäischen Parlament und vom Rat förmlich angenommen werden. Sobald dieser Prozess abgeschlossen ist, werden die neuen Rechtsvorschriften im Amtsblatt der Union veröffentlicht und treten in Kraft.