Den Vorschlag von Bundesbauministerin Klara Geywitz , den sie am vergangenen Mittwoch, 21. Juni,  in der Fragestunde des Bundestags angekündigt hatte und der besagt,  dass die kommunale Wärmeplanung bis 2028 auch für Kommunen unter 10.000 Einwohnern verbindlich werden soll.  begrüßte der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) schon am selben Tag.

„Eine flächendeckende Wärmeplanung ist sinnvoll und der richtige Weg  ....!" Ingbert Liebing, bild cdu sh
Eine flächendeckende Wärmeplanung ist sinnvoll und der richtige Weg ….!” Ingbert Liebing, bild cdu sh

Konkret hatte Klara Geywitz  vorgeschlagen, dass die kommunale Wärmeplanung bis 2028 auch für Kommunen unter 10.000 Einwohnern verbindlich werden soll. Ingbert Liebing, Hauptgeschäftsführer des  VKU begründete die Einschätzung seines Verbandes dieses Vorschlags so: „Eine flächendeckende Wärmeplanung ist sinnvoll und der richtige Weg auf dem Weg zur Klimaneutralität bis zum Jahr 2045. Mit kommunalen Wärmeplänen können Städte und Gemeinden ihre eigene Strategie für eine klimaneutrale Wärmeversorgung entwickeln und die Technologie wählen, die optimal und kostengünstig zu den Bedingungen vor Ort passt!“

Liebing betrachtet es als logische Folge , „…wenn mit dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) Rechtsfolgen an Wärmepläne geknüpft werden, dass diese Wärmepläne auch flächendeckend erstellt werden müssen. Auch in kleinen Gemeinden, in den ländlichen Räumen, werden die Menschen Klarheit über die künftigen Optionen der klimaneutralen Wärmeversorgung verlangen!“ Deshalb begrüßt der Verband   die Ankündigung von  Klara Geywitz, ihren Gesetzentwurf in dieser Hinsicht zu erweitern.

Liebing fordert aber auch“… für diese kleinen Städte und Dörfer müssen  …auch angepasste gesetzliche Anforderungen gelten. Hier brauchen wir einfache, standardisierte Verfahren, Unterstützung für Kooperationen mehrerer Kommunen, und der Bund kann auch mit dem Angebot standardisierter Softwarelösungen für Wärmepläne in kleinen Gemeinden helfen.“