Die EU-Kommission hat gegenüber Deutschland am vergangenen Donnerstag, 25. Juli, das Zweitverfahren wegen Verstößen gegen die EU-Nitratrichtlinie eröffnet. Auch die Düngeverordnung von 2017 reicht nach ihrer Auffassung nicht zur Umsetzung des EuGH-Urteils aus. Mit Urteil vom 21. Juni 2018 hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) festgestellt, dass Deutschland die Nitrat-Richtlinie verletzt hat.

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…Umweltministerin Svenja Schulze (zw. von links) und Landwirtschaftsministerin Julia Klöckner müssen nun unter Hochdruck stark nachbessern … ; bild steffen kugler 

Das Bundesumweltministerium (BMU) und das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) hatten im Juni, nach intensiver Diskussion mit Ländern, Verbänden und Abgeordneten Vorschläge zur Anpassung der geltenden Düngeregelungen an die Europäische Kommission übermittelt, um den Schutz der Gewässer vor dem Eintrag des Pflanzennährstoffs Nitrat zu verbessern, berichteten beide Ministerien am Donnerstag.  Aber: Auch diese Vorschläge sind aus Sicht der EU-Kommission Kommission nicht ausreichend.

Nach Aussagen beider Häuser werden sie jetzt den Inhalt des Mahnschreibens der Kommission prüfen und die Antwort innerhalb der Bundesregierung unter Einbeziehung der Länder abstimmen. Die Bundesregierung muss nun mit Hochdruck daran arbeiten  in der nur achtwöchigen Frist eine Einigung zu erzielen. In dieser Zeit will das Merkel- Kabinett weiterhin Gespräche mit der EU-Kommission führen, um zügig zu einer einvernehmlichen Lösung zu gelangen. Klares Ziel ist es nach wie vor, das Urteil vom 21. Juni 2018 so schnell wie möglich und vollständig umzusetzen und eine mögliche Verurteilung zu vermeiden und Strafzahlungen abzuwenden.

Mit Urteil vom 21. Juni 2018 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) festgestellt, der Verstoß  Deutschlands gegen die Nitrat-Richtlinie liege darin, dass die Bundesrepublik im September 2014 keine weiteren “zusätzlichen Maßnahmen oder verstärkte Aktionen” zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigung durch Nitrat aus der Landwirtschaft ergriffen habe, obwohl deutlich gewesen sei, dass die bis dahin ergriffenen Maßnahmen nicht ausreichten. Die am 2. Juni 2017 in Kraft getretene novellierte Düngeverordnung war nicht Gegenstand des Verfahrens, sondern die alte Düngeverordnung von 2006. Auf Grund des Urteils des Europäischen Gerichtshofes sieht die Europäische Kommission allerdings auch Anpassungsbedarf an der Düngeverordnung aus 2017. Mit dem Mahnschreiben leitet die Kommission das Zweitverfahren ein, da Deutschland nach Auffassung der Kommission noch nicht die notwendigen Maßnahmen zur Umsetzung des genannten Urteils getroffen hat, konstatierten nun beide Ministerien sehr spät.

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