Während zuvor schon die Opposition im Bundestag und die verschiedenen Wirtschafts- und Umweltverbände mit dem Entwurf der Bundesregierung für ein geändertes Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) heftig auseinandergesetzt hatten (Umwelt- und Energie-Report hatte immer wieder berichtet) hat auch der Bundesrat, wie wir zuvor  am Dienstag, 03. November, schon angekündigt hatten (s. unten), am vergangenen Freitag, 6. November, umfassend zum Entwurf Stellung genommen.

"...die Ausbaupfade jedoch nicht aus, um das Ziel eines Anteils von 65 Prozent Erneuerbarer Energien am Bruttostromverbrauch tatsächlich zu erreichen...!", ,Bundesrat , bild bundr,. Dirk Deckbar
“…die Ausbaupfade reichen nicht aus, um das Ziel eines Anteils von 65 Prozent Erneuerbarer Energien am Bruttostromverbrauch tatsächlich zu erreichen…!”,Bundesrat , bild bundr,. Dirk Deckbar

Einerseits begrüßt der Bundesrat, dass mit dem Gesetzentwurf das Ziel der Treibhausgasneutralität von Erzeugung und Verbrauch des gesamten Stroms in Deutschland bereits vor dem Jahr 2050 angestrebt wird.

Doch reichen aus  seiner Sicht die Ausbaupfade jedoch nicht aus, um das Ziel eines Anteils von 65 Prozent Erneuerbarer Energien am Bruttostromverbrauch tatsächlich zu erreichen, weil der zugrunde gelegte Bruttostromverbrauch zu niedrig angesetzt ist.

Deshalb fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, eine Anpassung der Ausbaupfade für die Erneuerbaren Energieträger vorzulegen, damit das 65-Prozent-Ziel bis zum Jahr 2030 planungssicher erreicht wird. Die Länderkammer hält dazu eine deutliche Steigerung des Ausbaus der Windenergie an Land und der Photovoltaik für erforderlich.

Dazu hat die Stromerzeugung von privaten Haushalten für den weiteren Ausbau aus Sicht des Bundesrates besondere Bedeutung, zumal sie Verbraucherinnen und Verbrauchern eine direkte Beteiligung an der Energiewende ermöglicht und die Akzeptanz der Erneuerbaren Energien erhöht. Er fordert daher Entlastungen mit Blick auf die Einbaupflicht für intelligente Messsysteme.

Kommunen müssen künftig finanziell am Ausbau der Windenergie beteiligt werden. „.; Dietmar Woidke
Kommunen müssen künftig finanziell am Ausbau der Windenergie beteiligt werden.„.; hier Dietmar Woidke im Bundesrat

Die neue Ausbau-Perspektive für Offshore-Windenergie  im Gesetzentwurf wird vom Bundesrat zwar  ausdrücklich begrüßt , er mahnt aber zusätzliche Maßnahmen an, damit der Zubau von Offshore Windparks schon ab 2025 wieder an Fahrt gewinnt und nicht erst ab 2029.

Nach den Regierungsplänen sollen Kommunen künftig finanziell am Ausbau der Windenergie beteiligt werden. Vorgesehen ist auch eine Verbesserung der Anreize für Mieterstrom sowie der Rahmenbedingungen für Eigenstromerzeugung. Die Förderkosten für Erneuerbare Energien sollen sich durch verschiedene Einzelmaßnahmen reduzieren.

Die EEG-Novelle will ein neues Ausschreibungssegment für große Photovoltaik-Dachanlagen schaffen und Innovationsausschreibungen aufstocken. Andererseits soll sie die Wettbewerbsfähigkeit der stromkostenintensiven Industrie sichern, die durch Anpassungen bei der Ausgleichsregelung mehr Planungssicherheit bei zukünftigen EEG-Entlastungen erhält. Um Erneuerbare Energien weiter in das Stromsystem zu integrieren, sind verbesserte Anreize für neue Anlagentechnik und bessere Steuerbarkeit der Anlagen geplant.

Wie geht es nun  weiter?:

Die Stellungnahme des Bundesrates und die eventuelle Gegenäußerung der Bundesregierung werden dem Bundestag zur Entscheidung vorgelegt. Dieser hat bereits am 30. Oktober 2020 mit der Beratung in 1. Lesung begonnen. Nach Verabschiedung in 2./3. Lesung befasst sich der Bundesrat noch einmal abschließend mit dem Gesetz. Die Bundesregierung will erreichen, dass es zum 1. Januar 2021 in Kraft tritt.

Lesen Sie dazu auch unsere Berichte: „… Deutschland ein führender Markt für Off-shore Windenergie bleiben wird …!

und auch: „… wie wichtig die Akzeptanz vor Ort für den Windenergieausbau ist …!“

unsere Ankündigung vom 03. November: Viele Änderungen?… Der Bundesrat berät das neue EEG