Die heute, Donnerstag 12. Mai,  bekannt gewordene Sanktionierung der Gazprom Germania und ihrer Töchter durch Russland zeigt: Die Lage spitzt sich weiter zu. Es ist daher richtig, dass wir uns sehr rasch auf einen Lieferstopp bei russischem Gas so gut wie möglich vorbereiten“, erklärte bereits am vergangenen Donnerstag,12. Mai,  VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing . Einen Tag später, am 13. Mai hatte Umwelt- und Energie-Report  auffgrund von Fakten berichtet: Erdgas aus Russland: Verordnet Putin kommenden Woche, also in dieser jetzigen Woche , weitere Lieferstopps an Deutschland?!!!, s. unten.

rasch auf einen Lieferstopp bei russischem Gas so gut wie möglich vorbereiten...!"Ingbart Liebing foto vku
” …rasch auf einen Lieferstopp bei russischem Gas so gut wie möglich vorbereiten…..”, Ingbart Liebing foto vku

 Liebing  aber widmete sich in seinem weiteren Statement zur aktuellen Lage der Verabschiedung des Gesetzes zur Änderung des Energiesicherungsgesetzes durch den Bundestag und konstatierte es  sei  dafür ein wichtiger Schritt erfolgt. „Er trägt dazu bei, die Energieversorgung im Notfall abzusichern. Das gilt insbesondere auch für die künftige Möglichkeit einer Preisanpassung. Denn solange der Staat steigende Gaspreise nicht schon bei Import und Großhandel abfängt, ist zumindest deren Weitergabe nötig, um trotz hoher Wiederbeschaffungskosten die Handlungsfähigkeit der Energieversorger zu erhalten. Für die Fernwärmeerzeugung muss dies noch separat an anderer Stelle geregelt werden“, lautet ein Fazit des VKU-Spitzenmannes dazu.

Er stellt aber auch fest, es sei aber auch klar, dass diese Änderungen immer noch nicht ausreichen, um einen Lieferstopp und seine Folgen zu beherrschen. So müssten dringend die weitreichenden wirtschaftlichen Auswirkungen steigender Preise bei den Endkunden, also bei Privathaushalten, Gewerbe und Industrieunternehmen durch zusätzliche Maßnahmen abgefedert werden.

Und weiter fordert Liebing: „Zugleich brauchen wir jetzt sehr schnell einen ergänzenden Schutzschild für die Energiewirtschaft. Denn zwischen Lieferstopp und Preisweitergabe entsteht eine zeitliche Lücke. Sie können die Energieversorger in Gänze nur überbrücken, wenn Sie dafür wie die Industrie bei Bedarf Liquiditätshilfen und Zuschüsse erhalten!“

Weiter kritisiert der VKU- Hauptgeschäftsführer: „Außerdem hat der Gesetzgeber auf eine Preisweitergabe bei stromerzeugenden Gaskraftwerken verzichtet. Ohne rechtliche oder finanzielle Gegenmaßnahmen werden die betroffenen Unternehmen zwischen galoppierenden Gaspreisen und vertraglich fixierten Endkundenpreisen zerrieben. Das halten die betroffenen Stadtwerke nur kurze Zeit durch. Die Folge wären Insolvenzen und damit noch vor einer physischen Gasmangellage der Ausfall wichtiger Energieversorger!“ Liebing konstatiert kategorisch: „ Das gilt es zu vermeiden.“

Lesen Sie dazu auch unseren Bericht:Erdgas aus Russland: Verordnet Putin kommenden Woche, also in dieser jetzigen Woche , weitere Lieferstopps an Deutschland?!!!,