Bundesverfassungsgericht stärkt Palamentsrechte und das ist die Gelegenheit…
„Das Bundesverfassungsgericht hat mit der Entscheidung am vergangenen Mittwoch, 05.. Juli, gegen eine Verabschiedung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) am vergangenen Freitag,07. Juli, die Parlamentsrechte und die Beteiligungsrechte einzelner Abgeordneter gestärkt“, kommentierte Ingbert
Liebing, VKU-Hauptgeschäftsführer,unter anderem die Eilentscheidung des Bundesverfassungsgerichts:
Und er mutmaßte: „Das wird der Deutsche Bundestag sicherlich in neue Regeln umsetzen. Das ist die Gelegenheit, auch die Beteiligungsrechte von Verbänden zu stärken, die sich in der letzten Zeit auf ein nicht mehr hinnehmbares Maß verdichtet und verkürzt haben. Was in Krisenzeiten nachvollziehbar ist, darf aber nicht zum Regelfall werden!“
Und fast wie die Oppositionsparteien konstatierte Liebing: „Teilweise waren die Verbändebeteiligungen – eher auf Stunden oder wenige Tage gestutzt. Die Vorbereitungszeit für die GEG-Anhörung im Bundestagsausschuss für Klimaschutz und Energie übers vergangene Wochenende hinweg war auch für eingeladene Experten unvertretbar knapp. Hier erwarten wir eine deutliche Korrektur von Bundestag und Bundesregierung, für gegenseitige Fairness und für mehr Sorgfalt und Qualität in der Gesetzgebung.“
Lesen Sie dazu auch unseren Bericht: Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung hat in der sache Erfolg
und auch: “… höchsten Respekt vor der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts !”