neunt..juli .Auch Vizekanzler und Bundeswirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck    erklärte am vergangenen Donnerstag,06. Juli,  anlässlich der  Entscheidung vom  Bundesverfassungsgericht zum Heizungsgesetz (s. unten unsere Berichte dazu), und der Entscheidung der Ampelfraktion, am

„...höchsten Respekt vor der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts!“...!"Robert Habeck, bild dominik butzmann, bmwk
„…höchsten Respekt vor der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts!“…!”Robert Habeck, bild dominik butzmann, bmwk

Donnerstag  das Gebäudeenergiegesetz Anfang September in zweiter und dritter Lesung auf die Tagesordnung zu setzen, er habe „… höchsten Respekt vor der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts!“

Und weiter erläuterte er seine Haltung und seinen Respekt mit folgenden Worten: „Damit sich die Opposition noch Beratungszeit nehmen kann, haben die regierungstragenden Fraktionen entschieden, das Gesetz direkt nach der Sommerpause aufzusetzen. Und sie haben gemeinsam deutlich gemacht, dass das Gesetz in der aktuellen Form zwischen den Fraktionen geeint ist und so für die zweite und dritte Lesung aufgesetzt wird. Ich finde, das ist ein gutes Vorgehen. Es trägt dem Verfassungsgericht Rechnung. Ausreichende Beteiligungsrechte der Abgeordneten werden in Umsetzung der Entscheidung aus Karlsruhe gewährleistet. Zugleich bringt es die nötige inhaltliche Klarheit, so dass wir über den Sommer weiter die Implementierung des Gesetzes vorbereiten können. Das ist für die Bürgerinnen und Bürger und auch für die wirtschaftlichen Akteure wichtig, damit sie sich auf die Wärmewende einstellen können und Klarheit haben.“

Lesen Sie dazu auch unseren Bericht: Heizungsgesetz: „Gerichtsentscheid kein Beinbruch …!“

und auch: Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anodnung hat in der Sache Erfolg

und auch noch : „Wir haben Respekt vor der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts … aber !“