Die Bundesregierung hat am vergangenen Mittwoch, 03. März, den Entwurf eines “Gesetzes über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten” beschlossen. Der Gesetzesbeschluss spielte auch gleich in der anschließenden Regierungspressekonferenz eine größere Rolle und wurde heftig diskutiert. Umwelt- und Energie-Report hat bereits am vergangenen Sonntag einen ersten Bericht veröffentlicht und aber auch geschrieben, dass wir noch ausführlicher darüber berichten werden, da diese Debatte in der Pressekonferenz doch schon Einiges um das neue, geplante Gesetz erläutert und viele Fragen anstößt.

"...Diese Sicht mache ich mir hier ausdrücklich nicht zu eigen...".; Anna Sophie Eichler, bild bmwi
“…Diese Sicht mache ich mir hier ausdrücklich nicht zu eigen…”; Anna Sophie Eichler, bild bmwi

So wollte ein Journalistenkollege von Anna Sophie Eichler, der Sprecherin von Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier wissen: „Frage: An das federführende Ressort, das BMWi: Was verstehen Sie eigentlich unter einer Lieferkette? Denn aktuell ist es so geplant, dass nur direkte Vertragspartner, also nur der nächste Teil der Kette, unter diese Regelung fallen. Dabei verläuft eine Lieferkette ja von ganz am Anfang bis ganz zum Schluss?“

Anna Sophie Eichler korrigierte gleich : “Ich darf darauf verweisen, dass nicht wir die Federführenden sind, sondern das BMAS“, also das Bundesarbeitsministerium.

Marius Mühlhausen, Sprecher von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil übernahm dann sofort und erklärte: „

"Die Bundesregierung verpflichtet mit dem Lieferkettengesetz...!" Hubertus Heil, r. und Kanzleramtschef Helge Braun, bild steffen kugler
“Die Bundesregierung verpflichtet sich mit dem Lieferkettengesetz…!” Hubertus Heil, r. und Kanzleramtschef Helge Braun, bild steffen kugler

jetzt, wie schon gesagt wurde, deutsche Unternehmen, Menschenrechte in ihrer gesamten Lieferkette einzuhalten. Die Verantwortung der Unternehmen erstreckt sich dabei auch über die gesamte Lieferkette, das heißt, von dem ersten Ort, an dem etwas geschaffen wird, bis zum Unternehmen selbst. Dabei trägt das Unternehmen – das wurde auch schon gesagt – in einem Abstufungsprozess die Verantwortung für die menschenrechtliche Sorgfaltspflicht, nämlich zunächst für die unmittelbaren Zulieferer. Aber auch bei mittelbaren Zulieferern werden die Unternehmen, sobald Kenntnis davon erlangt wird, dass gegen Menschenrechte verstoßen wird, in die Pflicht genommen, Menschenrechte zu achten und Abhilfe zu schaffen.“

Eine Journalistenkollegin war unsicher und fasste nach: „Korrigieren Sie mich, wenn ich damit falsch liege, aber nur die erste Stufe der Lieferkette, die direkten Vertragspartner, fällt effektiv unter die Kontrolle des Gesetzes. Damit kann man doch nicht mehr von einem Lieferkettengesetz sprechen!“

Mühlhausen aber blieb dabei: „Doch, weil – das bezieht sich auf die ganze Lieferkette – gehandelt werden muss, sobald das Unternehmen Kenntnis davon hat, dass gegen menschenrechtliche Sorgfaltspflicht verstoßen wird.“

Die Journalistenkollegin fasste weiter nach: „Es gibt, meine ich, keine Haftung der Unternehmen zur Erfüllung dieser Verpflichtung. Das heißt, dass die Kontrolle die entscheidende Frage sein wird. Damit bin ich vielleicht doch wieder beim BMWi. Denn für die Kontrolle ist das Bundesamt BAFA zuständig, das Ihnen zugeordnet ist. Dort sind, denke ich, 65 Vollzeitstellen für die Kontrolle zuständig. Wie können 65 Menschen die Arbeit von mindestens 3000 Unternehmen im Hinblick auf Lieferketten kontrollieren? Das ist doch ein zahnloser Tiger.

Anna Sophie Eichler betonte jedoch: „Diese Sicht mache ich mir hier ausdrücklich nicht zu eigen. Es stimmt, dass das BAFA die Einhaltung der Pflichten, die im Sorgfaltspflichtengesetz festgelegt werden, kontrolliert. Das BAFA ist dazu ausgestattet. 65 Mitarbeiter sind ja nicht wenig.“ Aber dann verwies sie die Fragestellerin weiter: „In Hinsicht auf die konkrete Umsetzung der Kontrolle müssten Sie bitte direkt beim BAFA nachfragen.“

Die Journalistenkollegin wollte den verweis nicht hinnehmen: „Zusatzfrage: Aber das BAFA ist doch, wie gesagt, Ihr Ressortbereich, und Sie vertreten das Ressort hier. Könnten Sie bitte nachliefern – das sind ja pro Mitarbeiter etwa 30 Unternehmen mit vermutlich vielen Lieferverträgen -, wie da eine effektive Kontrolle gewährleistet sein soll? Es wäre schön, wenn Sie das nachliefern könnten.“

Anna Sophie Eichler darauf: Ich kann schauen, was sich machen lässt,…!“ dazu noch schicken kann.

Ein Journalistenkollege wollte dann mehr wissen vom Sprecher von Hubertus Heil:“ Herr Mühlhausen, ab 2023 fallen gerade einmal 600 deutsche Unternehmen unter dieses Gesetz, ab 2024 ca. 2900 Betriebe mit 1000 Angestellten. Das macht ja nur 0,1 Prozent der deutschen Wirtschaft aus. Sie wollen ja nicht, dass nur 0,1 Prozent der deutschen Wirtschaft für Menschenrechte zuständig sind. Wann fallen auch die restlichen 99,9 Prozent der deutschen Wirtschaft unter dieses Lieferkettengesetz?“

Mühlhausen erklärte dann: „Vereinbart wurde jetzt, wie Sie sagen, dass das Gesetz ab 2023 für Unternehmen mit 3000 Beschäftigten gilt, ab 2024 dann für Unternehmen mit 1000 Beschäftigten. Im Gesetz ist aber auch festgehalten, dass es zu einem späteren Zeitpunkt evaluiert und dass dann geschaut wird, inwiefern auch diese Größe eventuell ausgebaut werden muss….!“

Lesen Sie dazu auch unsere Berichte: Lieferketten: Auch der Umweltschutz spielt hierbei eine wichtige Rolle

und auch: Ein Zusammenhang mit dem Lieferkettengesetz: Nawalny … Kashoggi …Saudi …Marokko … Wasserstoff …