Auch das Bundeswirtschaftsministerium (BMWI) hat inzwischen bestätigt, dass Bund und die betroffenen Länder die Verwaltungsvereinbarung Steinkohle unterzeichnet haben. Umwelt- und Energie-Report hatte am vergangenen Mittwoch, 11. August, über die Darstellung von NRW-Wirtschaftsminister Andreas Pinkwart berichtet, s. unten.

"Damit können nun auch die Strukturhilfen an die Steinkohlekraftwerksstandorte fließen...! Dr. Ulrich Nussbaum
“Damit können nun auch die Strukturhilfen an die Steinkohlekraftwerksstandorte fließen…!” Dr. Ulrich Nussbaum

Das BMWI bestätigte ebenfalls: Die Verwaltungsvereinbarung tritt mit der Unterzeichnung unmittelbar in Kraft. Damit können nun auch die Strukturhilfen an die Steinkohlekraftwerksstandorte fließen.

„Die Verwaltungsvereinbarung Steinkohle ist ein starkes Signal für die Regionen und die Menschen in den Steinkohlekraftwerksstandorten und für den Klimaschutz“, bestätigte auch BMWI Staatssekretär Ulrich Nußbaum. und er verwies darauf   die Mittel könnten jetzt fließen, Projekte starten. „Der Weg ist frei für einen nachhaltigen Strukturwandel“, bilanzierte Nußbaum.

Die Verwaltungsvereinbarung regelt die Einzelheiten der Gewährung der Strukturhilfen im Sinne des Kapitels 2 des Investitionsgesetzes Kohleregionen. Dieses sieht die Unterstützung für die strukturschwachen Steinkohlestandorte in Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen und Saarland sowie für die ehemaligen Braunkohlereviere Helmstedt und Altenburger Land vor. Hierzu stehen insgesamt 1,09 Mrd. Euro bis 2038 zur Verfügung. Der Bund hat bereits im Haushalt für 2021 Mittel eingestellt, damit die Fördermaßnahmen zügig begonnen werden können.

Die Länder werden die nun zur Verfügung stehenden Mittel zum Großteil für Finanzhilfen verwenden. Damit können die Länder eigene Projekte und Maßnahmen zur Verbesserung der wirtschaftlichen Infrastruktur durchführen. Der Förderanteil des Bundes beträgt dabei bis zu 90 Prozent. Die weiteren Mittel sind für Projekte im Rahmen des STARK- Bundesförderprogramms vorgesehen, mit dem nicht-investive Maßnahmen zur nachhaltigen Wirtschaftstransformation unterstützt werden.

Lesen Sie dazu auch unseren Bericht: Strukturhilfen für Kohlestandorte in NRW beschlossen