Wie Ende vergangener Woche vom Bundestag bekannt gegeben wurde, wird der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Nachhaftung für Rückbau und Entsorgungskosten im Kernenergiebereich am Montag, 23. November 2015, den Ausschuss für Wirtschaft und Energie beschäftigen.

Dr. Peter Ramsauer: Unter seiner Leitung diskutiert der Wirtschaftsausschuß des Bundestages die finanziellen Modalitäten der Beerdigung der Atomwirtschaft ..., Bild DBT, Udo Giessen
Dr. Peter Ramsauer: Unter seiner Leitung diskutiert der Wirtschaftsausschuß des Bundestages die finanziellen Modalitäten der Beerdigung der Atomwirtschaft …, Bild DBT, Udo Giessen

In einer öffentlichen Anhörung unter Vorsitz von Dr. Peter Ramsauer (CDU/CSU) wird der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Nachhaftung für Rückbau und Entsorgungskosten im Kernenergiebereich (18/6615) mit geladenen Sachverständigen erörtert. Die Sitzung beginnt um 14 Uhr im Anhörungssaal 3.101 des Marie-Elisabeth-Hauses in Berlin und dauert zwei Stunden.
Zur Sache selbst gab der Bundestag folgende Mitteilung bekannt: „ Wie die Bundesregierung im Entwurf darlegt, sind die Betreiber von Kernkraftwerken verpflichtet, diese Kosten zu tragen. Nach dem Ausstieg aus der Kernenergie 2022 würden die Einnahmen aus dem Betrieb der Kraftwerke entfallen, andererseits aber die Kosten für Stilllegung, Rückbau und Entsorgung entstehen.
Regierung: Rückbau geht weiter als Abbau
Die Bundesregierung will jedoch den Wünschen des Bundesrates nach Änderung von Begrifflichkeiten im Gesetzentwurf nicht nachkommen. So lehnt es die Bundesregierung ab, den Begriff “Rückbau” von Atomkraftwerken durch “Abbau” zu ersetzen, wie dies die Länder wollen.

Rückbau geht weiter als Abbau
Der Begriff des Rückbaus gehe weiter als der des Abbaus, heißt es in der als Unterrichtung vorgelegten Gegenäußerung der Bundesregierung (18/6671) auf die Stellungnahme des Bundesrates. Dagegen würde der Begriff “Abbau” den Anwendungsbereich der Vorschrift beschränken, und der Gesetzeszweck einer Erfassung aller Maßnahmen von der Stilllegung bis zur Endlagerung würde verfehlt. (abb/13.11.2015)
Die Sitzung findet am Montag, 23. November 2015, in der Zeit von 14 bis 16 Uhr in Berlin im Marie-Elisabeth-Lüders-Haus, im Anhörungssaal 3.101 statt
Darüber hinaus wird die Sitzung wird live im Internet auf www.bundestag.de und auf mobilen Endgeräten übertragen. Lesen  Sie dazu auch unsere Berichte: Wer bezahlt die Beerdigunskosten für die Atomindustrie? Und: Atom: Es geht noch um die BBeerdigungskosten